Telefonische Rabattannahme verbindlich?

Hallo zusammen,

telefonisch wurde Kunde K vom Maildienst-Betreiber M ein Angebot unterbreitet, nachdem er im Jahr 50% Rabatt bekommt, wenn er denn für ein Jahr den Vertrag verlängert.
Vor der Verlängerung und 10 Tage nach der Annahme widerruft K die Verlängerung.

M behauptet nun, dass die Annahme verbindlich sei.

Ist das so korrekt?

Eine sehr Interessante Frage.
Der Knackpunkt hierbei ist, die Frage, ob das Widerrufsrecht auch für Bestandskunden gilt oder nur für Neukunden bzw. Neuverträge.
Das OLG Koblenz entschied dazu (OLG Koblenz vom 28. 03. 2012, 9 U 1166/11) in einem ganz ähnlichen Fall, dass das Widerrufsrecht auch für Bestandskunden bei Vertragsverlängerungen gilt, wenn „wesentliche Inhalte des Vertrages geändert werden“.
Problematisch im Fall des K ist jedoch, dass es sich nur um eine Preisänderung (und das auch noch zum für K positiven) handelt und nicht um eine wesentliche Änderung des Vertrages (Leistungsumfang etc.)

Für eine Entscheidung ob ein Widerrufsrecht also besteht, bietet der Sachverhalt leider nicht genug Informationen.

PS: Ein ohnehin nicht erlaubtes sogn. cold-calling schließe ich hier aus, da diesen Anrufen regelmäßig bereits in den AGB des zugrundeliegenden Vertrages zugestimmt wird.(§7 II Nr.2 UWG)

Mfg

anmerkung

Der Knackpunkt hierbei ist, die Frage, ob das Widerrufsrecht

ist es denn überhaupt ein fernabsatzgeschäft? dazu müsste der kunde verbraucher sein, oder?

Da der Fragesteller nur „Kunde K“ geschrieben hat ist davon auszugehen dass K Verbraucher ist, da andernfalls in Sachverhalten meist explizit „Unternehmer“ oder „Geschäftsmann“ als Beschreibung gebraucht wird.
Und da es sich hier um eine einfache Frageplattform handelt, wirst du hier von mir auch keine Lösung im Gutachtenstil finden, welche jede noch so abwegige Variante durchprüft.

Übrigens frage ich mich, warum 99% deiner Beiträge keinerlei konstruktiven Inhalt haben, sondern nur darauf abzielen Irgendjemand auf Forenregeln aufmerksam zu machen, oder absurde und meist falsche Lösungen etc. zum Inhalt haben.

Mfg

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PLONK!

Da der Fragesteller nur „Kunde K“ geschrieben hat ist davon
auszugehen dass K Verbraucher ist, da andernfalls in
Sachverhalten meist explizit „Unternehmer“ oder
„Geschäftsmann“ als Beschreibung gebraucht wird.

schön, dass du davon ausgehst. wie du selber schriebst, sind hier im forum aber laien unterwegs.

Und da es sich hier um eine einfache Frageplattform handelt,

grad sollten noch alle die unterschiede kennen.

deine logik ist kaputt.

im übrigen ist das hier immer noch ein öffentliches forum. es geht dich deshalb einen feuchten an, was ich poste. und mich interessiert es einen feuchten, ob du das hilfreicb findest.

[Mod] Und aus.
Das Konzept von wer-weiss-was sieht vor, dass Menschen ihr Fachwissen austauschen, ohne auf das Tauschmittel Geld zurückzugreifen. Dass jedermann zu jedem x-beliebigen Thema schreibt, was immer ihm gefällt, führt das System ad absurdum. Besonders problematisch finde ich es, wenn Rechtsauskünfte erteilt und Ratschläge gegeben werden, die dem fragenden User mehr schaden als nutzen werden, nämlich schlicht falsche Auskünfte und unangemessene Ratschläge. Die Juristen hier müssen nicht nur allerlei Fragen beantworten, sondern leider auch allerlei falsche Antworten korrigieren. Verstehen kann ich das ehrlich gesagt auch nach den vielen Jahren, die ich hier schon bin, nicht. Wir Juristen gehen ja auch nicht ins Medizinbrett und posten dort, was uns mal eben so einfällt, oder was unsere Oma gesagt hat, wie man diese und jene Krankheit heilen könne.