Ein Schüler der vierten Klasse hat telefonisch, auf Anrufbeantworter nachweisbar, eine Todesdrohung erhalten. Der Anrufer hat dabei klar und deutlich den Namen eines Mitschülers genannt.
Die Eltern des genannten Anrufers sind nun selbst an einer Aufklärung interessiert. Zwar glauben sie nicht an die Schuld ihres Kindes (Telefonliste des Routers gecheckt), aber 100%ig sicher kann man leider nie sein.
Die Schule findet den Anruf bedauerlich, zeigt aber selbst keine Aktivitäten. Es wurde lediglich geraten zur Polizei zu gehen.
Die Polizei sieht sich nicht zuständig, von den Eltern des Anrufers eine Anzeige aufzunehmen. Das können nur die Eltern des Angerufenen - haben sie aber laut Polizei bisher nicht.
Nun liegt aber den Eltern des vorgeblichen Anrufers sehr an einer zügigen Klärung. Sollte es ihr Kind wirklich gewesen sein, wollen sie einen Psychologen einschalten. Sollte es ihr Kind nicht gewesen sein, soll der Verdacht ein für alle mal vom Tisch kommt. Denn wer weiß, ob demnächst bei anderen Vorfällen in der Schule nicht eine Vorverurteilung aufkommt „…der hat ja damals auch angerufen und gedroht“. Außerdem ist der vorgebliche Anrufer ja in einer gewissen Form mit bedroht, wenn jemand seinen Namen offen für eine solche Tat benutzt, um Streit und Gewalt zu schüren.
Gibt es doch irgend einen Paragraphen, unter dem die Eltern des Anrufers Anzeige erstatten können (Verleumdung oder ähnliches), um die Sache klären zu lassen?