Wenn ich als Konsument telefonisch einen Vertrag schließe und das Unternehmen mir dann eine schriftliche Auftragsbestätigung schickt, wird dann die Auftragsbestätigung und alles, was in ihr steht, Vertragsbestandteil, wenn ich nicht, z. B. im Rahmen des Fernabsatzes, zurücktrete oder der Auftragsbestätigung oder Teilen dieser widerspreche o. ä.? Oder gilt nur das im Telefonat gesagte?
Fernabsatzgesetzt gibt es nicht mehr !
Als Endkonsument hat man andere rechtliche Grundlagen als ein Unternehmen. Die Auftragsbestätigung ist das was zählt, egal was gesagt wurde. Es läge an Ihnen das Gegenteil zu beweisen. Sie haben jedoch das Recht zurückzutreten als Endverbrauche innerhalb einer entsprechenden Frist. Als Unternehmen sieht das anders aus…
Hallo,
der mündlich geschlossene Vertrag ist solange entscheidend, wie die Unterredung dauert und anschließend nichts mehr folgt. Sobald eine schriftliche AB erfolgt, muss man dieser (je nach Wunsch) in Teilen oder ganz widersprechen - am besten ebenso schriftlich.
Sofern du privater Verbaucher bist, kannst du selbstredend auch vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen.
Gruß, TT
Hallo
ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Wenn es Streitigkeiten daraus ergibt, ist zu beweisen, was vereinbart wurde. Wie wollen Sie beweisen, was am Telefon gesagt wurde?
Die Auftragsbestätigung beinhaltet (so soll es jedenfalls sein) das, was vereinbart wurde. Stimmt diese mit dem gesagten am Telefon nicht überein, muss sofort widersprochen werden. Was erfolgte nach der Auftragsbestätigung woraus Sie offensichtlich nicht reagiert hatten? Haben Sie dann die Lieferung angenommen und somit die Vereinbarung akzeptiert?
Also, was am Telefon gesagt wurde ist kaum beweisbar und deshalb nicht zur rechtlichen Bindung brauchbar.
Oder hat man das Gespräch mit Ihrer Zustimmung aufgezeichnet?
Mehr kann ich zu Ihrem Thema nun nicht mehr sagen.
MfG
PB
Hallo,
das gesprochene Wort verhallt. So heißt es bei den Juristen. Es gilt also letztlich der geschriebene Wort. Der Auftragsbestätigung sollte, wenn man nicht einverstanden ist widersprechen oder vom Vertrag zurücktreten - 14 Tage Frist!!!
Guten Abend,
grds. gilt das, was die Parteien mündlich oder schriftlich vereinbart haben. Dem Wort Vereinbarung entnehmen Sie zur Beantwortung Ihrer Frage, dass eine tatsächliche Einigung stattgefunden haben muss.
Mit einseitigen Änderungen seitens des Unternehmers muss ein Verbraucher (Sie schreiben Konsument: Der Vertrag diente also nicht Ihrer beruflichen Tätigkeit!?) daher nicht rechnen.
Die Auftragsbestätigung dient lediglich der Bestätigung des Zugangs der Bestellung. Sie ist keine Annahmeerklärung, vgl. § 312g Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Genau genommen dürfte es sich bei einer inhaltlich abweichenden Auftragsbestätigung aber um eine Ablehung Ihres Angebots in Verbindung mit einem neuen Antrag handeln, vgl. § 150 Abs. 2 BGB.
Wenn Sie als Verbraucher auf eine solche abweichende Äußerung schweigen, so kommt ein Vertrag nicht zustande.
Wurde der Vertrag jedoch fernmündlich bereits abgeschlossen (Angebot und Annahme), so ändert eine abweichende Auftragsbestätigung an der vormaligen Einigung nichts.
Vorsichtshalber könnten Sie den Vertragspartner darauf hinweisen, dass in der Bestätigung falsche Angaben stehen (das könnte z.B. für die Beweisführung von Vorteil sein).
Rein rechtlich gilt jedoch das, was fernmündlich vereinbart worden ist.
In der Hoffnung Ihre Frage damit beantwortet zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Luxuria86
Hallo,
wenn auf das Telefonat eine schriftlich AB folgt, deren Inhalt anders ist als im Telefonat besprochen, dann sollten Sie auf alle Fälle widersprechen. Wobei meines Wissens eine solche Änderung Ihrer Zustimmung und somit Unterschrift bedarf. Nicht auf die AB zu reagieren wird von vielen als Zustimmung gewertet, was aber im Grunde nur bei B2B gilt, wenn eine Handelsbeziehung besteht.
Im Zweifelsfall lassen Sie sich die Aufzeichnung des Gesprächs vorspielen. Mittlerweile nehmen die meisten Call Center diese Gespräche auf, um eine Vertragsgrundlage zu haben. Gibt es diese Aufzeichnung nicht, steht Aussage gegen Aussage und Sie könne behapten, niemals einen tel. Vertrag abgeschlossen und daher die Auftragsbestätigung als gegenstandslos ignoriert zu haben.
Gruß,
twilight666
De Vertrag ist gültig, so wie in der Auftragsbestätigung geschildert & aufgezeigt. Ohne Wenn und Aber.
Ole
Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage wäre muss einen am telefon abgeschlossner Vertrag nicht schriftlich erfolgen, mit unterschrift? ist er nicht erst dann gültig? danke für die Antwort.