Telefonischer Vertragsabschluss / AGB etc

Wenn jemand als Konsument telefonisch einen Vertrag schließt und das Unternehmen ihm dann eine schriftliche Auftragsbestätigung schickt, wird dann die Auftragsbestätigung und alles, was in ihr steht, Vertragsbestandteil, wenn derjenige nicht, z. B. im Rahmen des Fernabsatzes, zurücktritt oder der Auftragsbestätigung oder Teilen dieser widerspricht o. ä.? Oder gilt nur das im Telefonat gesagte?

Es gilt nur das mündlich Vereinbarte. Eine Konkretisierung oder gar Modifizierung durch das Schreiben ist nur unter Handelsleuten möglich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufm%C3%A4nnisches_Bes…

PS
Je nach Fallkonstellation kann das weitere Verhalten des Verbrauchers aber als konkludentes Einverständnis dahin gewertet werden, das man mit dem Inhalt des Schreibens einverstanden ist und dies so gelten lassen will.

Korrektur
Handelsleute, nee, is’ klar.

Ich meinte natürlich Kaufleute.