angenommen ein Freiberufler hat ein Handy und ein Festnetz-Telefon und -Fax im Büro.
Nun kann es ja durchaus mal vorkommen, dass diese Person auch private Gespräche von einem dieser Anschlüsse führt.
Gibt es da einen %-Satz, den man in der GUV wieder rausrechnet (ähnlich den Bewirtungskosten), wenn die Person zu bequem wäre, um alle Einzelverbindungsnachweise durchzuforsten und die privaten Nummern rauszusuchen?
Gibt es da einen %-Satz, den man in der GUV wieder rausrechnet
(ähnlich den Bewirtungskosten), wenn die Person zu bequem
wäre, um alle Einzelverbindungsnachweise durchzuforsten und
die privaten Nummern rauszusuchen?
hi,
faulheit --> 100% privatanteil!
die einzelverbindungsnachweise von zumindest 6 monaten sollte man durchforsten und einen %-satz ermitteln, der repräsentativ für das ganze jahr ist.