Telefonkosten bei Selbstständigkeit

Hallo,

Grundlage der Selbstständigkeit ist es über den PC Aufträge zu erhalten, diese anzunehmen oder anzulehnen und dann telefonisch Termine mit Kunden zu vereinbaren. Nach dem Kundenbesuch werden Daten und Bilder vom SmartPhone bzw. Tablet PC zur Weiterverarbeitung auf den heimischen PC geladen. Dort werden die Aufträge fertiggestellt und über das Internet an den Auftraggeber gesendet. Da es sich jeweils um Flatrates (DSL und Mobil) handelt, ist nicht klar, was genau vom FA als Betriebsausgaben anerkannt wird.

Danke!

Hallo,
einfach mal beim Steuerberater oder dem  Finanzamt nett nachfragen. Zur Not sich nen neuen Vertrag für Handy und nen neuen PC besorgen der dann nur für Firmenangelegenheiten benutzt wird.
Gruß B.

bei mir wird die hälfte der internet / telefon kosten akzeptiert …grüsse

Die Betrieblichen Ausgaben und die Privaten Anteile solltest Du relaistisch aufteilen.
Überwiegend dienstlich genutzt sind 70% dienst und 30% privat kein problem.
80% / 20% geht auch noch.

Ich persönlich würde in diesem Fall:

Die Grundkosten (Internet Anschluß selber) 60%, dienstlich rest privat.
Handyvertrag/Prepaidkarten 75% dienstlich, rest privat.
Abschreibung der Geräte:
Smartphone 60%-70% dienstlich rest privat
Tablet so wie Smartphone
PC daheim 85% dienstlich, rest privat. (da dort ja alle Daten auch gespeichert werden :wink: )

WICHTIG: Rechnungen aufheben und eine plausible Aufteilung machen, dann gibts kein ein problem.

Gruß, Micha

Danke für die Antworten!
Für die dienstlichen Belange wird eine separate Tel.-Nr. benutzt. Mit dem Tablet PC, der extra für den Job angeschafft wurde (gebraucht) spielt die Frau hin und wieder abends mal ein Spiel. Der Heim-PC existierte schon vor Gewerbeaufnahme, wird aber zu mindestens 80 % für die Firma genutzt. Ebenso der Drucker. Wie erklärt man das dem Finanzamt? Mit einem separaten Erläuterungsschreiben? Und noch was: der PKW der Frau wird für die Fahrten zu den Kunden benutzt. Die Fahrstrecke wird vorher am PC ermittelt und dann am PC in eine Tabelle den jeweiligen Aufträgen zugeordnet. Das soll dann mit der 0,30 €/km Pauschale abgerechnet werden. Ist das o.k. so, da Kleingewerberegelung?

Danke!

Halo,

meine „Vorschreiber“ haben bereits alles gesagt. Dem ist nichts neues hinzu zu fügen.

Grüße
majowi