Telefonkosten steuerlich absetzbar ?

Hallo liebe Experten,

Ein Arbeitnehmer nahm eine Tätigkeit in einer PDL als Monteur für diverse Auftraggeber an. Für die Koordination der jeweiligen Baustellen sei es nötig, das Z-AN mit privatem Mobiltelefon regelmäßig mit der PDL und dem jeweiligen Auftraggeber telefonisch in Kontakt treten muß.

Nun eine Frage:
Könnten anteilige Kosten für nachweisbare " Dienstgespräche " auch bei einer Steuererklärung Berücksichtigung finden ?
Z-AN könnte detailierte Telefonrechnungen, Auszug aus Telefonbüchern ( z.B. " Gelbe Seiten " … ) und schriftliche Arbeitsaufträge beilegen.
Könnte es in ähnlicher Weise auch als Werbungskosten für weitere Bewerbungen Rüchsicht finden ? ( AN bekommt keinen Bewerbungskosten - Ausgleich von öffentlichen Stellen )

Für Euren Support möchte sich der Z-AN schon mal herzlich bedanken.

mfg

nutzlos

Hallo,

man könnte beim Arbeitergeber eine Bescheinigung beantragen, daß das private Telefon aus beruflichen Gründen genutzt werden muß. Und dann kann man entweder alle dienstlichen Gespäche (entsprechend Einzelverbindungsnachweise) oder pauschal 20% der HAndykosten steuerlich geltend machen.
Das funktioniert zumindest beim Home Office, wenn es vom Arbeitsgeber schriftlich als notwendig bestätigt wurde. ein Versuch ist es wert.
VG
Susanne

HALLO @susanne,

80 % der Kosten wären es zwar, aber daake Für die Hilfe…:smile:)

mfg

nutzlos