Hallo liebe Experten,
Ein Arbeitnehmer nahm eine Tätigkeit in einer PDL als Monteur für diverse Auftraggeber an. Für die Koordination der jeweiligen Baustellen sei es nötig, das Z-AN mit privatem Mobiltelefon regelmäßig mit der PDL und dem jeweiligen Auftraggeber telefonisch in Kontakt treten muß.
Nun eine Frage:
Könnten anteilige Kosten für nachweisbare " Dienstgespräche " auch bei einer Steuererklärung Berücksichtigung finden ?
Z-AN könnte detailierte Telefonrechnungen, Auszug aus Telefonbüchern ( z.B. " Gelbe Seiten " … ) und schriftliche Arbeitsaufträge beilegen.
Könnte es in ähnlicher Weise auch als Werbungskosten für weitere Bewerbungen Rüchsicht finden ? ( AN bekommt keinen Bewerbungskosten - Ausgleich von öffentlichen Stellen )
Für Euren Support möchte sich der Z-AN schon mal herzlich bedanken.
mfg
nutzlos
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