Mich würde einmal interessieren, ob ich als Seemann, der auf einem Schiff im Ausland unterwegs ist, dort angefallene Telefonkosten (z.B. vom Handy) für Privatgespräche mit der Familie von der Steuer absetzen kann ?
Wo wäre evt die Rechtsgrundlage dafür zu finden ?
Soweit ich recherchieren konnte gibt es wohl keine Möglichkeiten.
Das ganze wäre (allerdings nur 15min pro Woche) gegenagen, wenn die Finanzämter die Kajüe als doppelte Haushaltsführung anerkennen würden.
Dies wird aber seit 2005 höchstfinanzrichterlich nicht mehr so gesehen. Die Begründung dafür ist sehr juristisch spitzfindig und man muss sie nicht immer verstehen aber so ist es nun mal - und wenn keine doppelte Haushaltsführung - dann auch keine Telefonkosten zum absetzen.
Diesbezüglich lief auch schon eine Klage: den Verlauf, Urteil und Begründung ist diesem Link zu entnehmen:
Ich persönlich finde das ungerecht, ich finde hier sollte Menschen die lange von der FAmilie fort sind (auch Montagearbeiter) besser geholfen werden, aber ich mache auch keine Gesetze.
Dennoch schönes Wochenende
Gruß
Joachim
Als Seemann ist Deine Kajüte Deine Zweitwohnung, die Du ja nur hast um Deinen Beruf ausüben zu können
Telefonkosten könnten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden (was als Seemann normalerweise möglich ist). Dabei kann man einmal pro Woche ein Telefongespräch von 15 Minuten zum günstigsten Tarif angegeben werden. Allerdings sollte man sich wenn möglich die Nachweise darüber aufheben. Die Rechtsgrundlage dazu wären allgemein die Werbungskosten unter § 9 EStG.
TelKosten müssten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar sein und zwar bis zu max. 15 Min/Woche.
Vgl hierzu BFH Urteil v. 18.03.1988; § 9 EStG; Hinweis 9.11 (Telefonkosten) LStH 2009
hallo
Also es ist mir bekannt weil es uns selbst betrifft das die fahrten zur Familie einmal in der Woche abgesetzt werden können oder alternativ Telefonkosten in einer angemesener Höhe.
In dem Fall könnte ich mir das schon auch vorstellen den es ist ja ein Beruf der ausgeübt wird.
hast du dich den schon einmal beim Finanzamt erkundigt oder ein (guter) Steuerberater gefragt?
Ich kann dir die durchaus interessante Frage leider nicht beantworten.
mit lieben Grüßen
Mausi 123
Arbeitest du für ein deutsches Unternehmen und hast deinen Wohnsitz in Deutschland? Wenn ja kannst du seit 2009 lt. dem Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil: Az. 7 K 02/07 die Aufwendungen ansetzen!
Was mir noch eingefallen ist. Liegt hier nicht eine doppelte Haushaltsführung vor? Vielleicht mal beim Finanzamt nachfragen. Dann könnte man ein Gespräch pro Woche - anstelle der Familienheimfahrt - absetzen.