Telefonkosten von der Steuer absetzen Seeleute

Hallo !

Mich würde einmal interessieren, ob ich als Seemann, der auf einem Schiff im Ausland unterwegs ist, dort angefallene Telefonkosten (z.B. vom Handy) für Privatgespräche mit der Familie von der Steuer absetzen kann ?
Wo wäre evt die Rechtsgrundlage dafür zu finden ?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !

Viele Gruesse,
Nils

Guten Tag,

ich weiss es leider nicht.
Als Sonderausgabe?
Einem Steuerberater nachfragen bzw. dem Finanzamt diese Frage stellen.

Gruss,

Pascal

Hallo Nils!

Und zur Zeit unterwegs?

Soweit ich recherchieren konnte gibt es wohl keine Möglichkeiten.

Das ganze wäre (allerdings nur 15min pro Woche) gegenagen, wenn die Finanzämter die Kajüe als doppelte Haushaltsführung anerkennen würden.

Dies wird aber seit 2005 höchstfinanzrichterlich nicht mehr so gesehen. Die Begründung dafür ist sehr juristisch spitzfindig und man muss sie nicht immer verstehen aber so ist es nun mal - und wenn keine doppelte Haushaltsführung - dann auch keine Telefonkosten zum absetzen.

Diesbezüglich lief auch schon eine Klage: den Verlauf, Urteil und Begründung ist diesem Link zu entnehmen:

http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2010/J…

Ich persönlich finde das ungerecht, ich finde hier sollte Menschen die lange von der FAmilie fort sind (auch Montagearbeiter) besser geholfen werden, aber ich mache auch keine Gesetze.

Dennoch schönes Wochenende

Gruß

Joachim

Als Seemann ist Deine Kajüte Deine Zweitwohnung, die Du ja nur hast um Deinen Beruf ausüben zu können

Hallo!

Bitte letzten Satz meines vorherigen Artikel (nach dem Namen) ignorieren.

Kannte noch nicht das Urteil von 2005 als ich den geschrieben habe und danach vergessen ihn zu löschen.

Editieren leider nicht möglich

Gruß

Joachim

Hallo,

die Frage kann ich leider nicht beamtworten, weil ich von Steuern nicht genug verstehe.
Hoddel

Hallo Nils,

Telefonkosten könnten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden (was als Seemann normalerweise möglich ist). Dabei kann man einmal pro Woche ein Telefongespräch von 15 Minuten zum günstigsten Tarif angegeben werden. Allerdings sollte man sich wenn möglich die Nachweise darüber aufheben. Die Rechtsgrundlage dazu wären allgemein die Werbungskosten unter § 9 EStG.

Viele Grüße,
blau

Hallo,

soweit ich weiß und auch sicher bin, sind Privatgespäche nicht absetzbar…

Hallo Nils,

TelKosten müssten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar sein und zwar bis zu max. 15 Min/Woche.
Vgl hierzu BFH Urteil v. 18.03.1988; § 9 EStG; Hinweis 9.11 (Telefonkosten) LStH 2009

Hoffe, das hilft ein wenig,
viele Grüße
hjs

Hallo,

grundsätzlich sind private Kosten nicht absetzbar. Allerdings gibt es da evtl. bei Ihnen eine Ausnahme.

Falls bei Seeleuten die sog. doppelte Haushaltsführung vorliegt, wären die Telefonkosten abzugsfähig.

Ich würde mal mit einem Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein über dieses Thema reden

hallo
Also es ist mir bekannt weil es uns selbst betrifft das die fahrten zur Familie einmal in der Woche abgesetzt werden können oder alternativ Telefonkosten in einer angemesener Höhe.
In dem Fall könnte ich mir das schon auch vorstellen den es ist ja ein Beruf der ausgeübt wird.
hast du dich den schon einmal beim Finanzamt erkundigt oder ein (guter) Steuerberater gefragt?
Ich kann dir die durchaus interessante Frage leider nicht beantworten.
mit lieben Grüßen
Mausi 123

Arbeitest du für ein deutsches Unternehmen und hast deinen Wohnsitz in Deutschland? Wenn ja kannst du seit 2009 lt. dem Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil: Az. 7 K 02/07 die Aufwendungen ansetzen!

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

AoG, Björn

Hallo Nils,

sorry, das kann ich z.Zt. nicht beantworten. Wirklich keine Ahnun.

Was mir noch eingefallen ist. Liegt hier nicht eine doppelte Haushaltsführung vor? Vielleicht mal beim Finanzamt nachfragen. Dann könnte man ein Gespräch pro Woche - anstelle der Familienheimfahrt - absetzen.