Hallo Nils!
Und zur Zeit unterwegs?
Soweit ich recherchieren konnte gibt es wohl keine Möglichkeiten.
Das ganze wäre (allerdings nur 15min pro Woche) gegenagen, wenn die Finanzämter die Kajüe als doppelte Haushaltsführung anerkennen würden.
Dies wird aber seit 2005 höchstfinanzrichterlich nicht mehr so gesehen. Die Begründung dafür ist sehr juristisch spitzfindig und man muss sie nicht immer verstehen aber so ist es nun mal - und wenn keine doppelte Haushaltsführung - dann auch keine Telefonkosten zum absetzen.
Diesbezüglich lief auch schon eine Klage: den Verlauf, Urteil und Begründung ist diesem Link zu entnehmen:
http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2010/J…
Ich persönlich finde das ungerecht, ich finde hier sollte Menschen die lange von der FAmilie fort sind (auch Montagearbeiter) besser geholfen werden, aber ich mache auch keine Gesetze.
Dennoch schönes Wochenende
Gruß
Joachim
Als Seemann ist Deine Kajüte Deine Zweitwohnung, die Du ja nur hast um Deinen Beruf ausüben zu können