Hallo liebe Wwwler,
Ihr kennt es vielleicht auch, dass man zu Beginn eines Telefongesprächs hört, dass das Gespräch zu Schulungszwecken mitgeschnitten wird. Will man das nicht, muss man diesem zu Beginn widersprechen. Nun frage ich mich, wie weit diese „Schulungszwecke“ gehen?
Also kann z.B. das Call-Center einem Auftraggeber - also einem Dritten - die Mitschnitte geben, wenn dieser das Call-Center (eine andere Firma) in Sachen „Qualität“ schult? Oder dürfen diese Mitschnitte nicht an Dritte gehen? Gibt es da irgendwo was drüber zu finden?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Marco