Telefonnummer im Impressum einer Website

Hallo,
ich habe neulich im Impressum einer Website eine Telefonnummer in Worten (null drei…) gesehen. Auf Anfrage an den Seitenbetreiber erklärte er mir, dass er damit verhindern will das diverse Online-Telefonbücher seine Telefonnummer finden und ins Netz stellen. Sehbehinderte können sich das Impressum mitsamt Telefonnummer dennoch vorlesen lassen (Barrierefreie Website).
Er findet es vollkommen in Ordnung und Legal.
Was meinen sie dazu.

Gruß
Egbert

Hallo,

Er findet es vollkommen in Ordnung und Legal.

Ich auch! Da im Telemediengesetz nicht mal die Angabe einer Telefonnummer gefordert wird, kann man schon froh sein, dass der Betreiber diese überhaupt angibt.

Gruß

Anwar

BGB § 133 Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Häh?
Was hat das mit der Frage zu tun?

  • Anwar
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Hallo,

ganz einfach. Es ist ziemlich egal ob die Ziffern in Worten in Buchstaben oder römischen Ziffern da stehen so lange jeder weiß was gemeint ist und etwas damit den geforderten Nutzen (=Reibungslose Kontaktaufnahme) erzielen kann.

Telefon-Nummer wäre meineswissens noch nicht mal Pflicht.

Grüße

Lumpi

Ergänzung: Pflicht oder nicht
Moin,

als Ergänzung, weil an beiden Thread-Enden behauptet wird, dass eine Telefonnummer nicht Pflicht ist:

Das ist richtig. Es wird jedoch eine Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme gefordert. Wer keine Telefonnummer angibt, muss ein Kontaktformular bereithalten und die eingehenden Anfragen natürlich auch bearbeten.

Europäischer Gerichtshof von 2008:
http://www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefo…

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

ganz einfach. Es ist ziemlich egal ob die Ziffern in Worten in
Buchstaben oder römischen Ziffern da stehen so lange jeder
weiß was gemeint ist und etwas damit den geforderten Nutzen
(=Reibungslose Kontaktaufnahme) erzielen kann.

Erstens würde ich bei römischen Ziffern schon NICHT mehr davon ausgehen, dass dort „jeder“ weiß, was gemeint ist. Zweitens beziehst du dich hier auf einen Paragraphen zur Willenserklärung, der hat nichts mit Informationspflichten zu tun.

Telefon-Nummer wäre meineswissens noch nicht mal Pflicht.

Das schrieb ich bereits.

Gruß

Anwar

Hallo Evchen,
wenn ich es richtig verstehe, ist eine Telefonnummer Pflicht, in welcher Form auch immer, wenn kein Kontaktformular vorhanden ist.

Sonnige Grüße
Egbert

Moin,

genauso verstehe ich das auch.

Was leider niemand berücksichtigt hat und auch noch nicht gerchtlich bestimmt wurde, ist der Fall, dass ein Website-Anbieter kein Telefon hat (was vielleicht ungewöhnlich, aber nicht undenkbar ist).

Wobei ich das so sehe: Wer damit kein Problem hat, gibt halt seine Telefonnummer an (ist ja auch ein Dienst am Kunden). Jemand, der damit ein Problem hat (z.B. nicht-gewerbliche Website, Privatnummer, Angst vor Spam-Anrufen o.ä.), der macht eben ein Kontaktformular und wertet das regelmäßig aus.

Eigentlich eine akzeptable Alternative.

Gruß,
-Efchen

Hallo Efchen,
dieses mal schreibe ich es mit „f“.
Vielen Dank für die Antworten.
Wer das Recht verstehen will, muss es selbst erfinden.

Grüße aus dem sonnigen Seelbach

Egbert