Hallo miteinander,
jetzt muss ich auch mal schnell eine Frage stellen.
Ich betreibe seit 3 Jahren ein (nebenberufliches) Gewerbe. Dabei ist eine Nutzung von Telefon und auch Internet-Zugang nötig. Jetzt habe ich es endlich geschafft, meine Verträge (DTAG, Tesion & D2) auf meine Firma umschreiben zu lassen und will diese ab 2004 entsprechend geltend machen.
Ich habe gehört, dass es eine 20/80 Prozent-Regelung gibt. Dabei ist klar, dass bei der Nutzung des Telefons dieser Satz problemlos zu halten ist (unter 20 Prozent private Nutzung), lediglich bei der Nutzung des Online-Zugangs ist das sehr schwer herauszufinden. Ich denke dort liegt die Nutzung bei ca. 50/50 Prozent.
Die Rechnungen sehen wie folgt aus:
D2:
Grundgebühr: knapp 10 Euro
Gespräche : ca. 35 Euro (dabei ca. 20 % privat)
DTAG:
Grundgebühr Tel.: 23,60 Euro
Grundgebühr DSL: 12,98 Euro
Gespärche: ca. 10,00 Euro (ausschliesslich privat)
T-Online: 29,00 Euro (DSL-Flat)
Tesion:
Gespräche: ausschliesslich geschäftlich, auf die Firma angemeldet, 100 % abgesetzt.
Ein „Auseinandernehmen“ der Rechnungen wäre möglich, was passiert dann mit den Grundgebühren (+ T-Online).
Also eine (für mich viel zu) verwirrende Geschichte…
Ich bin über jeden Tip dankbar,
mit freundlichen Grüßen
Rico
PS: Gewinnermittlung erfolgt mit der Einnahmen-Überschussrechnung 