Telefonscherz und Folgen

Hallo zusammen,

A, B und C sind betrunken und rufen C nachts gegen 5 Uhr an (ca.3-4 mal innerhalb von 5 Min), danach nicht mehr und davor auch noch nie. Es gibt keine Beleidigungen o.Ä., sondern nur alkoholisiertes Gelaber. Aufgrund der unterdrückten Nummer weiß C nicht, wer A, B und C sind, kann es sich aber denken.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat C? Kann er deswegen Anzeige erstatten? Und welche Folgen hat das dann für A, B und C?

Danke!!!
AM

Hallo nochmal - sorry, ich meinte natürlich:

A, B und C rufen D an :wink:

Besonders interessiere mich die Folgen für A, B und C

A, B und C sind betrunken und rufen C nachts gegen 5 Uhr an
(ca.3-4 mal innerhalb von 5 Min), danach nicht mehr und davor
auch noch nie. Es gibt keine Beleidigungen o.Ä., sondern nur
alkoholisiertes Gelaber. Aufgrund der unterdrückten Nummer
weiß C nicht, wer A, B und C sind, kann es sich aber denken.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat C? Kann er deswegen
Anzeige erstatten? Und welche Folgen hat das dann für A, B und
C?

ist die frage auch sicher nicht als scherz gedacht ?

falls nein, dann gibt es jedenfalls keine strafrechtliche oder zivilrechtliche handhabe dagegen.

für einen zivilrechtlichen anspruch (etwa aus §§ 1004, 823 bgb analog auf unterlassen bzw. „schmerzensgeld“ aus § 823 I bgb, Art. 1 I, 2 I GG) fehlt es mE an einer über die unerheblichkeit hinausgehende rechtsgutsverletzung [ganz abgesehen von den beweisproblemen].

strafrechtlich kommen die nachstellung (§ 238 stgb) oder die einfache KV (§ 223 bgb) ebenfalls nicht in betracht.

daher sollte man die sache abhaken bzw. das telefon nachts auf lautlos stellen…

vielen Dank für die rasche Antwort.

Also kann der geweckte „D“ keine Anzeige erstatten und den Anruf zurückverfolgen lassen? Sorry, dass ich da nochmal so konkret nachfrage…

AM

Der Rausch wird (wahrscheinlich) irgendwann nachlassen, die Freundschaft mit D ist (vielleicht) etwas beschädigt, der Telekommunikationsanbieter wird die Anrufe in Rechnung stellen, aber sonst kommen da keine weiteren Folgen auf sie zu…

vielen Dank für die rasche Antwort.

Also kann der geweckte „D“ keine Anzeige erstatten

wegen was?! Unerlaubtes Wecken ist kein Straftatbestand. Man stelle sich vor wie viele Ehepaare sich sonst ständig bei der Polizei zwecks Anzeige und Gegenanzeige die Klinke in die Hand drücken würden, wegen unerlaubtem Wecken durch Schnarchen.

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Hallo,

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat C? Kann er deswegen
Anzeige erstatten? Und welche Folgen hat das dann für A, B und
C?

Sollte diese Frage nicht auch noch unter der Einwirkung von hohem Restalkoholgehalt erfolgt sein (das Durcheinander von A,B,C und D spricht eher dafür), frage ich mich, ob D noch bei Trost ist.

Nur weil die Dumpfbacke D mal nachts aufstehen mußte, soll die Justiz bemüht werden?

Gruß:
Manni

Alles klar, ich dachte schon das wäre dann Belästigung, Ruhestörung oder sonst etwas… DANKE!!!

Besonders interessiere mich die Folgen für A, B und C

Eventuell ein gediegener Kater und der Verlust einer Freundschaft.

Gruß
Lila

Alles klar, ich dachte schon das wäre dann Belästigung, Ruhestörung :oder sonst etwas…

Das ist es auch, außerdem ist es noch Nervtötung und Dämlichkeit, sind aber alles keine Straftatbestände.

Schlaf gut
Chang

Und welche Folgen hat das dann für A, B und C?

Drei Jahre Ekelhaft.

Danke!!!

Bittesehr.