Hallo Klaus!
Jetzt wird es spannend! Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Nein, gibt es nicht. Nur eine Rechnung für ein Abo, das unabhängig vom Benutzen bezahlt werden muß. Aber zur Abobestellung soll ich angeblich angerufen haben bzw. mein Mann, was ja eh schon seltsam genug ist (von meinem Telefon aus). Nichts schriftliches. Ich habe auch gleich hingeschrieben, daß ein Irrtum vorliegen muß und daß kein Vertrag zustande kam. Die haben ein paar Tage nach dem angeblichen Telefonat hier zu Hause angerufen und gesagt, daß sie Telefonanbieter sind und gern kostenloses Infomaterial schicken würden, weshalb mein Mann dämlicherweise die Adresse rausgegeben hat. Das war alles.
Trifft das nicht zu, dann rate ich nur zu einem! Strafanzeige
und Einschaltung eines Anwaltes. Natürlich nicht die
Rechnungen bezahlen; laß Dich aber vorher beraten! Es gibt
nämlich Urteile, wonach - egal, wie der Krampf definiert wird
Bei diesen Urteilen handelt es sich ja um Klagen des Netzbetreibers, der auf seinen Kosten wegen einer 0190-Nummer sitzen bleibt. Das waren hier 19 Pf, damit kann ich leben und hab ich bezahlt (ist abgebucht worden). Aber hier geht es ja nicht um das Vertragsverhältnis zum Netzbetreiber, sondern direkt zum Telefonsexanbieter, der die Kosten selbst eintreiben muß, weil es eine 040-Nummer war.
Die Typen müssen nämlich beweisen, daß dieses Gespräch
tatsächlich geführt wurde. Es gibt aber Ganoven, die
behaupten, daß Gespräche geführt wurden, die aber mit List und
Tücke der Telefonrechnung belastet wurden, aber nicht bzw.
nicht im angegebenen Zeitrahmen stattgefunden haben (vor
einiger Zeit ist die Hamburger Morgenpost solchen Typen auf
die Schliche gekommen)
Genau um diese Firma geht es!!! Hab auch das in der Mopo gelesen, was mich natürlich bestätigt hat. Aber - was tun, wenn sie das halt in ihrem Computer so drin haben? Sie müssen ja manipuliert haben, nur kann ich das ja nicht nachweisen. Aber selbst wenn - wäre es doch sittenwidrig?! Ich frag bloß, weil das Urteil, was Du zitiert hast, glaub ich - da haben sie festgestellt, daß die Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen neu definiert werden muß, wenn sich das Prostituiertengesetz geändert hat.
gruß phaidra