mein 13-jähriger Sohn ist mal wieder auf die Idee gekommen (trotz ausdrücklichen Verbots), bei einer Telefonsex-Hotline anzurufen. Dabei handelt sich aber nicht um eine Service-Nummer (0800 oder ähnliche), bei der gleich mit der Telefonrechnung abgerechnet wird, sondern um eine „normale“ Nummer (0700), also bei der erstmal nur normale Telefonkosten anfallen. Der Telefonsex-Anbieter ermittelt dann, auf welchem Weg auch immer, die Anschrift zu der anrufenden Telefonnummer und schickt eine Rechnung. In unserem Fall heißt die Firma BERCO und hat ihren Sitz in Tschechien.
Ein Anruf soll angeblich so ablaufen, dass man über eine Bandansage über den Preis des Telefonats (90€) informiert wird und wenn man jetzt nicht auflegt, schließt man praktisch einen Vertrag ab. Was ich so gelesen habe, ist das wohl tatsächlich zulässig und auch rechtlich bindend. Aber nicht, wenn ein Minderjähriger anruft.
Steht z.B. hier https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/telefondienste
Jedenfalls hab ich die erste Rechnung ignoriert, 3 Wochen später kam eine Mahnung. Auf diese hab ich mit einem Einschreiben mit Rückschein geantwortet und auf den Sachverhalt (Minderjähriger) hingewiesen. Als Rückantwort kam ein Schreiben, in dem auf meinen (angeblichen) Widerruf eingegangen wird. Ich hatte aber gar nicht widerrufen, sondern auf das Nichtzustandekommen eines Vertrags hingewiesen.
Wie auch immer, seitdem kommt alle paar Wochen ein Schreiben (mittlerweile bereits 9 insgesamt). Das ganze wurde bereits an 2 Inkassobüros übergeben. Ich ignoriere das ganze seitdem und warte mal ab, ob das Ganze tatsächlich mal dem Gericht übergeben wird, wie bereits zweimal angekündigt und dann auch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Ach ja, mittlerweile sind aus den 90€ bereits 290€ geworden.
Was denkt ihr, hab ich was zu befürchten?
Ich hab mal alle bisherigen Schreiben angeängt.
12.03.2018
Erste Frage: hat der Junior überhaupt die Nummer gewählt? Ansonsten kann man das Zeug in die Rundablage befördern bis mal was von irgendeinem Gericht kommt
Und da finde ich den Satz:
"Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten aufgebaut wurde, besteht keine Zahlungspflicht.
Verträge, die beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Eltern abschließen, sind bis zur Erteilung einer Genehmigung schwebend unwirksam. Verweigern die Eltern die Genehmigung und teilen das dem Unternehmen mit, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Ein Anspruch auf Zahlung besteht daher nicht."
Und das könntest du unter Inanspruchnahme des Musterbriefs (Link zum Download ist rechts oben auf der Seite) genau so machen.
Der Versand von Bargeld mit einem internationalem Einschreiben ist generell unzulässig, wenn eine Firma so etwa fordert, ist das ein gutes Indiz für die nicht vorhandene Seriosität.
Nach dem, was man so über Berco liest, zappeln die ewig lange, machen gegen Ende einen Deal (Nachlass von 50% oder so) und geben dann erst auf.
Nachtrag:
Wenn eine Firma denkt, ein Betrag wäre tatsächlich auch notfalls vor Gericht einklagbar, würde man die Forderung nicht endlos von einem Inkasso zum anderen verkaufen, sondern einen Mahnbescheid erwirken.
Die wissen, dass sie keine Chance haben.
Nachtrag 2:
Nicht eine der ehrenwerten Firmen hat eine Firmen E-Mail Adresse, sondern Postfächer von Providern. Auch ein bisschen komisch, wenn es seriös wäre.
Wenn du aber einen Mahnbescheid bekommen solltest, musst du schnell reagieren.
Falls du Post von einem echten Inkasso bekommst, also einer Firma, die nach deutschem Recht zugelassen ist und eventuell mit Auskunfteien zusaammenarbeitet, dann antworte denen kurz und bestimmt, dass du mit Schreiben vom tt.mm.jjjj die Forderung bestritten hast und dies auch weiterhin machst. Bestrittene Forderungen werden von seriösen Inkassounternehmen nicht eingetrieben, so ist zumindest mein Kenntnisstand.
Ich weiß nicht, ob nur von seriösen oder allgemein :-), aber das war auch die Auskunft der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer. Ich hatte Ärger mit einem Handwerksbetrieb (ein Preis telefonisch genannt, anderer Preis auf der Rechnung), und ich fragte, was passiert, wenn ich den unstrittigen Teil zahle (natürlich mit Schreiben an den Betrieb, warum ich nicht alles zahle), nicht, dass ich dann eine Mahnung bekomme. Darauf antwortete sie mir nicht ganz passend, dass Inkassounternehmen sich nur mit unstrittigen Forderungen befassen, ich brauche keine Angst zu haben.
Ich bekam zwar keine Mahnung, sondern ein Entschuldigungsschreiben vom Chef mit einer nach unten (unterm mündlichen Angebotspreis!) korrigierten Rechnung, aber die Info habe ich mir dennoch gemerkt.