hallo
ich habe ein großes problem ich habe mal wieder meine klappe zu weit aufgerissen folgender fall :
ein freund von mir hat vor 5 monaten eine telefonsex nummer angerufen keine 0190 nummer sondern eine köln bei der man live talk hat, das gespräch sollte 60,- dm kosten als er das dann über weisen sollte und ich davon gehört habe hab ich ganz schlau behauptet er müsse das nicht bezahlen weil das sitten widrig ist und ich war der meinung das ich von gerichtsurteilen gelesen hätte von leuten die sich geweigert haben das zu zahlen und dann auch recht bekommen haben ich war also wieder der schlaue gute freund der alles weiß ,bis vor 2 monaten da hat diese agentur sich wieder gemeldet mit einer mahnung ,ich natürlich wieder schlau
" das ist nur bange mache die könne dir gar nichts das ist ein letzter versuch" er hat damls schon gesagt wenn ich damit falsch liege darf ich das ganze bezahlen denn er hat auch zeugen das ich das behauptet habe (leugnen is also nicht ) tja und vorgestern kam jetzt ein schreiben von einer inkassofirma in münchen die jetzt 180 dm haben wollen! ist das die letzte instanz ? darf ich jetzt alles bezahlen weil ich unrecht habe ? ich bín mir ganz sicher von diesen gerichtsurteilen gelesen zu haben
kann mir da jemand weiter helfen ? denn ich glaube immer noch der meinung zu sein das er nicht bezahlen muß Bitte helft mir es geht um meinen ruf als mensch der immer bescheid weiß und mittlerweile auch schon um 180 dm
danke an euch alle
Beweis
Hi !
Wie beweist dieses Ferkelunternehmen, daß er dort angerufen hatte ?
Ich denke, daß bei Vorlage eines sochen Beweises die Rechnung auch bezahlt werden muß, da eine Sittenwidrigkeit offensichtlich nicht gegeben ist (man beachte das vielfältige Angebot) und in D Vertragsfreiheit herrscht.
Sieht wohl nicht gut aus für Deinen Ruf…
Mathias
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Es gibt ein Urteil des BGH wonach dies wirklich sittenwidrig ist.
Stand neulich schon mal die Urteilnummer im Brett.
Irgendwo sollte die von irgendwem doch gefunden werden.
Ivo
Vorsichtig, 0190 Nummernsex wurde für sittenwidrig erklärt, Beim normalen Telefonsex wird ja ein Vertrag abgeschlossen. Vielleicht ist die Regelung dort anders.
gruß
roma
Eigentlich nicht. Die Sittenwidrigkeit ist auch dort gegeben. Aber absolut relevant ist, ob das eine richtige Telefonsex-Nummer war, oder nur so 'ne Kontaktnummer, bei der man nett mit andere Leuten plaudert.
Ciao
Kaj
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Hi!
Das Rechtgeschäft dürfte tatsächlich sittenwidrig sein; die Analogie zu den 0190-Nummern ist ja offensichtlich.
Aber dennoch wünsche ich viel Spass mit dem Inkasso-Unternehmen.
Wenn dann so zwei breitschultrige Herren in schwarzen Anzügen mit bedrohlichem Narbengesicht vor der Haustüre stehen…
Matthias
noch ein paar infos für euch damit ihr mir den hintern retten könnt :
es war eine normale nummer keine 0190
mein kumpel hat da angerufen die tusse hat zurück gerufen um zu schauen ob seine angabe stimmen und dann mußte er sich ihre kontoverbindung notieren damit er dann das geld über weisen konnte ( hätte ich bloß meine klappe gehalten )
wär toll wenn ihr da mit dem urteil herausfinden könntet und noch was: ist das echt so mit den inkasso unternehmen das die exknackis als schläger losschicken wär bestimmt cool mein kumpel is 1,98 und wiegt 108 kg aber letztendlich wäre es ja alles meine schuld hiiiiiieeeeellllfeeeeeeee
zumindest ‚safe‘
Hallo Matthias,
Deinen Arsch können wir wohl nicht retten. Aber weil Du so nett bittest, will ich mal erklären, warum. Die w-w-w-Gemeinde möge mir verzeihen, wenn ich mich dabei ab und zu eines „anschaulichen“ Stils bediene, aber ich sehe das ganze Geschehen vor meinen Augen und muß ständig kichern.
Zuerst eine moralische Standpauke:
Ich finde, Kerle, die zu Prostituierten laufen, sollen ruhig für ihr Vergnügen zahlen. Ich finde es nicht richtig, wenn andere Kerle mit Macht (BGH) ihren Geschlechtsgenossen den Preis erlassen, aus welchen Gründen auch immer. In diesem Gewerbe sind hart arbeitende alleinerziehende Mütter, bei denen die Kindsväter den Unterhalt nicht zahlen, weil sie Frauen anrufen, die hart arbeitende alleinerziehende Mütter sind, bei denen die Kindsväter … Nur maximal 10-20% des Gewerbes lassen sich in das eigentliche kriminelle Milieu einordnen. Es ist noch weit weniger, wenn man jedes Nacktfoto vom Stern und jeden Mammographie-Bericht des Spiegels (mit obligatorischem Busen) dazuzählt.
Zwischen Deinem Kumpel und der Talk-Line ist ein sogenannter Dienstvertrag zustandegekommen. Es fragt sich, für welche Dienste. Der BGH und die überwiegende Mehrzahl der Gerichte halten Verträge, bei denen sich eine® zu sexuellen Diensten verpflichtet für sittenwidrig und damit nichtig. Nichtige Verträge braucht man nicht zu erfüllen: also weder muß sich die Prostituierte hingeben, noch muß der Freier zahlen. Pech hat, wer schon geleistet hat, weil auch nicht zurückerstattet wird. Der BGH hat auch geurteilt, daß Verträge, die mit der Verpflichtung zu sexuellen Handlungen eng zusammenhängen (in dem besonderen Fall Telefonsexkarten), sittenwidrig sind.
„Eng“ zusammenhängen, nicht „bei Gelegenheit“. Jetzt werde ich richtig ordinär: Wenn Dein Kumpel bei einem Versandhändler anruft, eine Bestellung abgibt und sich während des Gesprächs mit der Telefonistin einen runterholt, dann muß er trotzdem seine Bestellung abnehmen und bezahlen. Es kommt also darauf an, zu welchem Zweck der Vertrag geschlossen wurde. Er muß es auch dann, wenn die Telefonistin mitgemacht hat. Übrigens ist ein Kaufvertrag, bei dem Gegenstände zur Verschönerung des Geschlechtsverkehrs verkauft werden, nicht sittenwidrig, weil hier niemand zu einer sexuellen Handlung verpflichtet wird.
Daß der Anruf bei der Sex-Line (oder was auch immer) zum Zwecke sexueller Handlungen erfolgt ist, muß Dein Kumpel beweisen. Und zwar gegen die Behauptung der Sex-Line-Betreiber, daß es sich lediglich um die Vermittlung von Gesprächen unter Anrufern (wie bei einem Chat) handle. Hat Dein Kumpel das Gespräch mitgeschnitten (was eventuell strafbar sein könnte), dann muß er das Gespräch offenbaren und ich sage Dir: das wird die peinlichste Gerichtsverhandlung seines Lebens. Dann schickt ER Dir die netten Gorillas vorbei.
Deutsche Inkassobüros arbeiten normalerweise nicht mit „Außendienst“. Fliegt so etwas auf, dann verlieren sie ihre Zulassung und das riskieren sie nicht für ein paar Mark. Allerdings verlangen Inkassobüros immer ein paar Mark zuviel an Inkassogebühren. Die Rechtsprechung ist der Meinung, daß Inkassobüros nicht mehr verlangen dürfen als ein Rechtsanwalt. Stell doch mal die genaue Aufschlüsselung der Forderung aus dem letzten (!) Schreiben des Inkassobüros in das Brett. Bitte keine direkten Mails.
So, und wer sich bis hierher durchgequält hat: ich bin noch derselbe Ralph wie unten, habe nur meinen Provider gewechselt.
viele grüße
ralph
hallo
ich habe ein großes problem
Hallo Matthias,
ohne Polemik: Du und Dein Freund, ihr tut mir NICHT leid! Dein Freund macht sich ein paar schöne Minuten und lässt sich dabei helfen, wohl wissend, dass der Spass so Geld kostet. Und Du verführst Ihn zur Zechprellerei!!! Egal, ob die Frau als Freiberuflerin arbeitet oder als Angestellte mit Provision: Ihr geht Geld flöten!
Du wirst doch nicht im Ernst behaupten, dass Du Telefonsex „sittenwidrig“ findest. Sonst hättest Du ja auch einen „sittenwidrigen“ Freund. Und das gewünschte Urteil soll Deinen Freund ja nur vor dem bezahlen retten und Dir Deinen Ruf. Ich arbeite selbst frei (allerdings in einer anderen Branche) und finde eher Zechprellerei sittenwidrig. Denk mal drüber nach und stell Dir die Frauen und Männer am anderen Ende der Leitung vor. Das sind üblicherweise ganz normale Menschen die einen harten Job haben, um den sie keiner beneiden muß.
So, das mußte ich mal loswerden. Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht auf den Schlips getreten.
-)
Freundliche Grüsse von
Tobias P. Fritsch
Der BGH hat am 9.698 entschieden, dass Telefonsex sittenwidrig ist, zumindest unter einigen voraussetzungen. Das urteil ist meines wissens nicht kostenfrei im netz zu finden, jedoch in den wichtigsten rechtszeitungen (wie njw) abgedruckt. geht in eine bibliothek und findet raus, obs auf euch passt. es ging meines wissens jedoch speziell um 0190er nummer
Halo Matthias,
ich denke mal, Dein Freund hätte auf die Mahnungen reagieren müssen. Reagieren, nicht gleich zahlen, aber den Leuten nett und freundlich schreiben, daß er die Zahlung aus bestimmten Gründen ablehnt. Und dann mal die Reaktion abwarten.
Falls Dein Freund verklagt wird, (das kann die Firma natürlich immer tun, wenn sie der Meinung ist, Geld von ihm zu bekommen - wird aber bei dem aus ihrer Sicht eher geringfügigen Betrag vermutlich nicht passieren), dann muß er unbedingt auf das Schreiben vom Gericht reagieren! Zum Anwalt gehen wäre dann die beste Lösung. Einfach den Kopf in den Sand stecken hilft da nicht viel. Wenn nicht innerhalb 14 Tagen eine Klageerwiderung eingeht, heißt das sinngemäß, daß er die Klage akzeptiert und mit den Forderungen einverstanden ist.
(An die Juristen: stimmt doch so, oder? So hat es mir jedenfalls mal mein Anwalt erklärt
)
Im übrigen teile ich die Meinung einiger anderer hier, daß es schon ein starkes Stück ist, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen und dann nicht dafür zahlen zu wollen.
Tschüssi
Cora
Hallo Cora,
meinst Du nicht, die beiden müssen ihre „Mutprobe“ nicht noch ihren Eltern beichten?
)))
Mit dem Gerichtsverfahren hast Du im groben recht. Anzumerken ist noch folgendes (wird häufiger falsch gemacht, als man denkt):
-
Fristen beginnen zu laufen, wenn der Postbote mit der Zustellung vor der Tür gestanden hat. Meistens merkt man das an dem kleinen Zettel, daß eine Sendung niedergelegt worden ist.
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Bei einem kann man (sollte man nicht) den Kopf in den Sand stecken, und zwar dann, wenn die Klage so hirnrissig ist, daß es keinen Anspruch dafür gibt. Im schlimmsten Fall bekommt man ein (vorläufig vollstreckbares!) Versäumnisurteil und kann dagegen Einspruch einlegen. Allerdings zahlt man dann die „Kosten der Säumnis“.
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Fristen vom Gericht sind Gottes Wort. Egal wie diese Fristen aussehen, sollte man sich tunlichst daran halten.
-
Wenn Rechtsanwalt, dann frühzeitig. Diese Leute haben nämlich auch ein Termin-Management und können Termine erst nach einer Weile vergeben.
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Faxen darf nur der Rechtsanwalt. Eine Klageerwiderung per Fax ist nicht „schriftlich“.
viele grüße
ralph
Was soll das Ganze?
Dein kumpel hat angerufen, er wusste im Vorfeld, das er Geld bezahlen soll.
Ich finde es beschämend, so ein Tara für 180,- DM (ein Monat rauchen) zu machen.
Sittenwidrig hin oder her, Dein Kumpel wurde nicht gelingt. Er hat eine Leistung verlangt und sie bekommen. Ich denke
HANDELT MORALISCH UND FAIR!!!
Und Du mach deine Schn… erst dann auf, wenn Du auch weißt, wo Du dein Wissen her hast.
HALLO MAL GANZ GESCHMEIDIG BLEIBEN, TIEF LUFT HOLEN, ERST DENKEN UND DANN SCHREIBEN
DANKE DENN WIR HABEN JA ALLE MANIEREN ODER ETWAR NICHT
OFG
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Ich finde auch, daß Du Dich im Ton vergriffen hast.
Wir sind hier bei wer-weiss-was und nicht bei frag-nicht-so-dumm. Jede Frage ist erlaubt und im Rechtsbrett ist jede rechtliche Antwort erlaubt. Wer nicht antworten will, braucht nicht zu antworten. Im Grunde ist es ein Trivial Pursuit ohne Verlierer. Spott ist erlaubt, aber Beschimpfung finde ich „ähbäh“.
Im Rechtsbrett geht es nicht um finanzielle Sachen. Verliert der Kumpel von Matthias einen Prozeß (mit Beweisaufnahme), so entstehen ihm Prozeßkosten von 550,20. Dazu kommen noch die ursprünglichen 60,- DM. Mehr kann gottseidank nicht entstehen, da die Sache nicht berufungsfähig ist. Ich finde ein Kostenrisiko von über 600,- DM nicht mehr lächerlich, 180,- DM übrigens auch nicht. Paragraphen ist es egal, ob es um zehn Pfennig oder zehn Millionen Mark geht.
Matthias hat ja zugegeben, daß er die Schnauze zu weit aufgerissen hat. Muß man da noch nachkanten? Andere Leute reißen die Schnauze viel weiter und viel unangreifbarer auf (Blühende Landschaften).
Ein etwas verärgerter „Antworter“
ralph
**kicher** (tut eigentlich nichts zur Sache…)
**lol**
Hallo Ralph,
sorry, das muß ich einfach loswerden. Bei Deinen anschaulichen Ausführungen habe ich mich fast totgelacht! Danke!
Snoef
O.K. Sorry für den falschen Ton.
Ich werde mich bessern.
Aber bedenkt doch auch ein bischen die andere Seite.
Die Frau an der anderen Leitung hat eine Leistung erbracht, eine Leistung, die nicht immer einfach ist. Der Freund wurde mit Sicherheit im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, das sein Gespräch Geld kostet. Und er wurde auf seinem Wunsch zurückgerufen.
Sorry noch mal für den Tonfall, war nicht persöhnlich gemeint und soll nicht wieder vorkommen.
ales klar so klingt das doch schon 1000 mal besser und so kann ich deine antwort auch akzeptieren auch das mit der wohl nicht immer leichten arbeit der frau am anderen ende obwohl ich möchte nicht wissen wieviele dinge nicht erfunden worden etc. wären
wenn man erst was sagt wenn man sich 100% sicher ist! ich habe meinem kumpel auch schon mal erzäht das man „glaube ich beträge die vom konto abgebucht werden noch 6 wochen lang zueück buchen kann“ -als ein zeitungaabo wiederrechtlich angelaufen ist hatte ich erst was gesagt wenn ich den genauen rechtsparagraphen im bank gesetzt gefunden wäre die 6 wochen um gewesen
also das zu „schn**** erst auf machen wenn man sich sicher ist“
ok !
peace
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Praktischer Rat: Es lohnt sich nicht ueber einen solchen Betrag vor Gericht zu streiten, wenn man z.B. nur den Zeitaufwand rechnet, man muss sich fuer die Gerichtstermine frei nehmen, auch fuer das Anwaltsgespraech, das man auch noch bezahlen muss und wenn man gewinnt, weiss man auch nie, ob die Gegnerin zahlen kann. Wenn ich schon den Mund aufmache ohne mir sicher zu sein, ob meine Auskunft auch richtig ist, sollte ich auch dafuer geradestehen. Experten muessen dies, kann auch sein, dass Du nach deutschem Recht fuer eine falsche Auskunft haftest.
Dein Freund soll die 60 Mark bezahlen, mit denen er ohnehin rechnete und Du die restlichen 12o Mark, Deppensteuer sozusagen, und die Sache ist ohne weiteren Aufwand, der kommen wuerde wie das Amen im Gebet, erledigt.
Franz slk