Moimoin!
Angenommen Unternehmen A beauftragt Unternehmen B, Kunden zu gewinnen. Unternehmen B ruft Privatperson C an. C lehnt ab. Diese Anrufe wiederholen sich ständig, teilweise mehrmals am Tag.
- Was für ein Vergehen wäre das?
- Wie kann man das beweisen, wenn es vor den Richter ginge?
- Wie könnte Privatperson C juristisch gegen Unternehmen B vorgehen, damit der Terror aufhört?
Auf konstruktive Antworten freue ich mich!
Hallo Joern
- Was für ein Vergehen wäre das?
Das würde ich als Belästigung einstufen
- Wie kann man das beweisen, wenn es vor den Richter ginge?
Über die Telefongesellschaft.
- Wie könnte Privatperson C juristisch gegen Unternehmen B
vorgehen, damit der Terror aufhört?
Firma A davon in Kenntnis setzen. Die hat als Auftraggeberin ziemlich
sicher Interesse daran, dass ihr Ruf nicht beschädigt wird.
Juristische Schritte würde ich erst dann erwägen, wenn das nichts
nützt.
Gruss
Heinz (IANAL)
Guten Abend,
ich will ausnahmsweise mal nicht direkt auf Deine Fragen eingehen, da ich davon ausgehe, dass der fiktive C nur ganz schnell Ruhe haben möchte. Ich empfehle Dir deshalb folgenden Link aus dem Süden: http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/telefonwerbun…
Wie könnte Privatperson C juristisch gegen Unternehmen B
vorgehen, damit der Terror aufhört?
C sollte sich erst einmal an A wenden und darauf verweisen dass die Rechtsprechung A für diese unerwünschten Belästigungen durch B haftbar macht. Den Weg musste ich bei einem Autohersteller gehen. So ein schönes Entschuldigungsschreiben habe ich selten bekommen und die Telefon- und SMS-Werbung erfolgte ebenfalls nicht mehr.
Viel Erfolg falls
Dein fiktiver Fall mal Realität werden sollte
Steffen B.