Telefonverbot bzw. Kommunikationsverbot

Liebe/-r Experte/-in,

Eine sehr gute freundin (Nenne wir sie
YYY) hat vor kurzem ihre Alkoholtherapie beendet und wohnt nun, durch die Zwangsauflösung ihrer Wohnung(vorgenommen vom eigenen Sohn, ohne die erlaubnis der Mutter- im gegenteil!), in B.

Ihre schwester erlaubt nicht dass Sie mit jemandem
aus G Spricht, gleichgültig wie eng die beziehung zu YYY
ist.

YYY hat dort eine Wohnung (Finanziert von eine anderen
Schwester, mehrfache millionärin) aber… ohne
Kommunikationsmöglichkeit Telefon, Fax etc.

Für anrufe muss YYY sich an Ihre schwester wenden, bzw. anrufe gehen über Sie.

Sie blockt jedoch alles ab und erlaubt auch nicht das YYY bestimmte Menschen anruft.

YYY hatte in ihrer alten wohnung ein Handy, das
mit einem Nachttischkasten (Das SZ war Knapp ein Jahr alt) entsorgt wurde.

So dass YYY keinerlei möglichkeit hat(te) sich mit irgendjemandem in Verbindung zu setzen.

Darf diese Schwester YYY verbieten mit jemanden zu Kommunizieren, bzw.darf Sie die Nachricht
dass ein Anruf für Sie da war unterschlagen?

Diese Schwester, mit Millionärsschwester und Sohn haben alles so eingerichtet dass YYY keinen Kontakt mehr zu aussen welt halten kann (YYY ist durch
Osteoporose gehbehindert).

YYY ist also auf den Anschluss Ihre
schwester angewiesen.

Ist das erlaubt?

Vielen Dank für Ihre hilfe

Hallo,
leider bin ich in Rechtsfragen nicht bewandert hoffentlich kann Dir jemand anderer Auskunft geben!
LG Annemarie

Nein dies ist nicht erlaubt.

Jedoch denn Nachweis hierfür zu erbringen dürfte schwer sein, da hier dann Aussage gegen Aussage steht.

Prinzipiell ist das was hier betrieben wird eine Art der Freiheitsentzuges.

Ich empfehle hierzu einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, die Rechtsberatung kostet ca 80 €. Je nach Empfehlung sollte dann die Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsentzug eingeschaltet werden.

Hallo Latexdoctor,
ist ja ne sehr schwierige Situation die Du da schilderst. Durch diese Kur die Deine Bekannte gemacht hat gibt es verschiedenste Möglichkeiten der Rechtsauslegung. Damuß man schon genauere Infos haben um da ganz sicher antworten zu können.
Besser ist da ein Rechtsanwalt vor Ort.
Tut mir echt leid, daß ich auf die schnelle keine bessere Auskunft geben konnte.
Gruß
Armin

Hallo…

Fangen wir mal ganz von vorne an.

YYY hatte also ein Alkoholproblem und hat ihre Therapie erfolgreich beendet.

Jetzt kommt es darauf an, ob YYY vom Gericht einen gesetzlichen Vormund bestellt und auch durchgebracht wurde. Wenn der gesetzliche Vormund z. B. ihre Schwester wäre, die die Wohnung finanziert und auch das Telefon zur Verfügung stellt, dann ist es rechtens und es darf YYY verboten werden mit wem sie in Kontakt stehen darf und wem nicht bzw. welche Anrufe weitergeleitet werden an YYY oder nicht.

Besteht der gesetzliche Vertreter nicht, darf YYY sich beschweren und sogar rechtliche Schritte einleiten wegen Unterschlagung und Freiheitsberaubung. In dem Falle wäre die Schwester verpflichtet alle Telefoninfos usw. weiter zu leiten.

YYY hat aber auch die Möglichkeit ein Handy mit Call-Ya Karte bzw Preapaid-Karte (alles ohne Vertrag) sich anzuschaffen, damit sie nicht 100 % von der Menschheit abgeschottet ist. Damit hat YYY wenigstens die Möglichkeit die Kosten unter Kontrolle zu halten und nicht auf andere Menschen (wie Schwester oder Sohn) angewiesen zu sein. Kostet beides nicht mehr als 20,-€.

Hoffe, dass ich weiter helfen konnte.

Liebe Grüße

Sorry ,war leider längere Zeit verhindert. Nun hat sich die Sache wahrscheinlich erledigt.

P.B.