Für am Telefon geschlossene Geschäft gibte es zwar eine 2wöchige widerruftsfrist, diese dürfte aber abgelaufen sein. Über dieses widerrufsrecht muss belehrt worden sein, sonst läuft die Frist allerdings nicht.
Für am Telefon geschlossene Geschäft gibte es zwar eine
2wöchige widerruftsfrist, diese dürfte aber abgelaufen sein.
Über dieses widerrufsrecht muss belehrt worden sein, sonst
läuft die Frist allerdings nicht.
es ist schon ein wenig komplizierter, als Du hier schilderst. Das Gesetz, das dies regelt, ist der §355 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Was hier zutrifft, wissen wir nicht. Es könnte eine Widerrufsfrist von 2Wochen (unwahrscheinlich), ein Monat (schon eher möglich, wenn was schriftliches nachkam), 6 Monate (man weiß ja nicht, ob über das Widerrufsrecht richtig informiert wurde) oder sogar unbegrenzt (wenn gar nicht informiert wurde) bestehen.
Da muss der UP mal etwas genauer werden. Oder sich aus dem Gesetzestext selber raussuchen, was zutrifft.
Gruß
loderunner (ianal)