Ich habe seit langem Probleme mit Versatel.
Mein Problem ist, dass der Kundenservice auf Anrufe, Faxe, Mails und Nachrichten über meinen Kundenbereich nicht beantwortet werden.
Unter diesen Nachrichten war auch eine fristlose Kündigung meinerseits zur Übernahme des Anschlusses und der Rufnummern zu meinem neuen Anbieter.
Leider erhielt ich seit anfang März keine Antwort.
Heute erfuhr ich über den Kundenservice, dass alle Anliegen von mir abgelehnt und abgeschlossen wurden. Somit hätte ich noch lange warten können.
Ist Versatel dazu verpflichtet, auf eine fristlose Kündigung des Kunden (also von mir) zu reagieren? Gilt meine Kündigung bei nicht erfolgter Ablehnung von Versatel als anerkannt?
Ist nicht die Tatsache, dass Versatel konsequent nicht antwortet, bereits eine nicht erbrachte Leistung, die eine fristlose Kündigung berechtigt?
danke das du dich an uns gewand hast, wenn du uns die Unterlagen mal zukommen lassen könntest würden wir das ganze für dich übernehmen.Du erreichst uns unter [email protected]. Wäre nett wenn du uns dene Kontactdaten sendest Handy oder festnetznummer zum schnellen klären ( erledigen ) deines Problems!!
Ich weiß zwar nicht warum unser Unternehmen hier als Experte geführt ist, aber sei es drum.
Ich würde Knaxus erst einmal raten, die Bedingungen im Vertrag, den er abgeschossen hat zu lesen. Mit Sicherheit ist dort auf der Passus der Kündigung geführt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre dies in meinen Augen ein grober Verstoß gemäß dem Vertragsverhältnis. Sollte die Klausel Kündigung geführt sein, kann ich Knaxus nur raten, nach dem wie es festgelegt ist zu kündigen. Sollte dies Ignoriert werden und es keinerlei Bedeutung finden, kann sich Knaxus an die Verbrauchserzentrale wenden, oder er kontaktiert einen Rechtsanwalt mit der Duchsetzung seiner Forderung. Ich persönlich würde bis die Angelegenheit geklärt ist, keine Zahlungen mehr an Versatel leisten, falls noch welche bestehen. Ebenfalls würde ich gleich einen Rechtsanwalt kontaktieren, dessen Gebiet das Vertragsrecht ist.
Ich hoffe ich konnte mit meinem Statement ein wenig Hilfestellung leisten.
rechtlich kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Ich hatte früher änliche Probleme mit 1und1. Die haben Ihren Service jetzt aber drastisch verbessert.
das sind zuviele rechtliche Fragen, auf die ich aus Unwissenheit nicht antworten kann. Ich weiß nur (das hilft dir leider aber jetzt auch nicht mehr viel, sorry), dass man den neuen Anbieter die Kündigung des alten Vertrags beim ehemaligen Anbieter vornehmen lässt und nicht selbst durchführt. Das gilt ganz besonders dann, wenn man die Rufnummernportierung durchführen möchte.
Hi Knaxus,
hast du es schon mal probiert dich an akte 2010 zu wenden meist wird einem da weitergeholfen wenn die jeweilige Firma dann im TV gebracht wird…
Aber in Zukunft weißt du dass du dich am besten nur an seriöse Anbieter wenden solltest da zahlt man mehr aber dafür hast du deinen Service und (meist) wenige oder keine probleme.
Ich hoffe du kannst damit etw. anfangen
Gruß Dominik
Hallo Knaxus
leider is das ned wirklich mein fachgebit… da müsstest du dich schon fast an jemand anderen wenden der mehr erfahrung damit hat, weil ich mich damit nich wirklich auskenne..
mfg
Hallo Knaxus!
Ich bin hier nicht der richtige ausgewählte Experte, ich kenne mich bei Pflegestufen/- gutachten und so aus. Meine Empfehlung: Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale, die haben gute Tipps und Musterschreiben. Eine einfache Beratung kostet etwa 2,- €. Ich habe unter der Begleitung der VZ gegen Medion geklagt und gewonnen.
am besten ist es immer per Einwurf-Einschreiben zu kündigen. Im Internet kannst du dann verfolgen, ob der Brief vom Briefträger übergeben wurde. Wenn er übergebn wurde, dann gilt die Kündigung als zugestellt. Bei einem Einschreiben-Rückschein muss der Empfänger unterschreiben, d.h. wenn er das Schreiben nicht abholt, ist der Brief nicht zugestellt. Bei einem Einwurf-Einschreiben bestätigt sozusagen der Briefträger, dass er das Schreiben zugestellt hat, womit die Kündigung rechtens ist.
Mehr kann ich dir zu diesem Thema nicht sagen. Ich rate dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Falls du dir Sorgen um die Kosten machst, weil du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst du auch Beratungshilfe der Prozesskostenhilfe beantragen, d.h. Vater Staats zahlt die Anwaltskosten, wenn du sie dir nicht leisten kannst. Der Anwalt weiss wie er das macht.