jemand ist vor zwei Jahren von einer eigenen Wohnung zurück zu seinen Eltern gezogen. Er hat dann den Telefonvertrag gekündigt und daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist 2 Jahre beträgt. Das heißt, er hat jetzt 2 Jahre lang jeden Monat die Grundgebühr von 35 Euro gezahlt ohne dass er überhaupt einen Telefonanschluss hatte. Nun habe ich gehört, dass er wohl doch hätte kündigen können. Stimmt das? und wenn ja, kann er das Geld rückwirkend zurückfordern?
Kündigungsfrist 2 Jahre beträgt. Das heißt, er hat jetzt 2
Jahre lang jeden Monat die Grundgebühr von 35 Euro gezahlt
ohne dass er überhaupt einen Telefonanschluss hatte. Nun habe
ich gehört, dass er wohl doch hätte kündigen können. Stimmt
das? und wenn ja, kann er das Geld rückwirkend zurückfordern?
warum hätte er kündigen können? Was wäre Sinn und Zweck eines Vertrages, in dem sich die Vertragspartner zu definierten Leistungen verpflichten, wenn eine Partei den Vertrag einfach kündigen könnte.
Sinn und Zweck eines Vertrages ist es vielmehr, dass sich die Parteien zu Einhaltung verpflichten.
ja, das habe ich zuerst auch gedacht, nun habe ich aber gehört, dass man „aus wichtigen Gründen“ solche Veträge früher kündigen kann und ein Umzug ist anscheinend ein wichtiger Grund.
ja, das habe ich zuerst auch gedacht, nun habe ich aber
gehört, dass man „aus wichtigen Gründen“ solche Veträge früher
kündigen kann und ein Umzug ist anscheinend ein wichtiger
Grund.
Ein Umzug rechtfertigt eine solche aber idR. nicht.
Es mag sein, dass es in den AGB entsprechende Regelungen gibt. In diesem Fall scheint das aber wohl nicht so zu sein.
Wenn Kunde A mit Provider B einen Vertrag schließt am Standort C eine bestimmte Leistung zu erbringen, ist das verbindlich für beide Seiten. Zieht A nun um, ist das grundsätzlich nicht das Problem von B.