Guten Tag,
meine Fragen:
Wenn ein Mobilfunkvertrag vor Ablauf von einem Unternehmen auf ein andres übertragen wird, Beispiel The PhoneHouse an T-Mobile und vom Verbraucher die AGB’s des zweiten Anbieters schriftlich ausdrücklich nicht akzeptiert werden, bzw. diesen ausdrücklich widersprochen wird, kann sich dann der zweite Anbieter auf seine AGB’s zu dem übergebenen Vertrag beziehen?
Darf das zweite Unternehmen die Daten an Schufa oder Inkasso Unternehmen weiterleiten?
Frage:
Wäre eine Weitergabe von Daten von T-Mobile zulässig?
Könnte man, wenn nein rechtlich dagegen vorgehen?
Wenn ja wie?
Hallo,
war in diesem Beispiel nicht von Anfang an klar, daß der erste Anbieter seine Rechte und Pflichten jederzeit an den anderen abgeben kann? So steht das jedenfalls schon lange in den AGB nachzulesen.
Hat sich für den Kunden etwas verschlechtert?
Cu Rene
Hallo Rene
Weitere Anmerkung:
Natürlich kann in den AGB’s wie z.B. von The PhoneHouse eine Übergabeklausel stehen, das mag schon sein, aber das bedeutet doch noch lange nicht, dass man sich zu den ausgehändigenten AGB’s eines Anbieters noch zusätzlich weitere AGB’s von anderen Unternehmen durchlesen muss, die man sich dann womöglich noch selbst besorgen muss, oder?
Außerdem stehen oft bei solchen Unternehmen neben den AGB’s auch noch zusätliche unterschiedliche Preislisten, welche auf irgendwelchen Internetseiten abrufbar sind.
Ich dachte AGB’s sind Vertragsbestandteil bei
Geschäften mit Privatpersonen, welchen man immer zustimmen muss, da man ansonsten gar keinen Vertrag abschließen kann, oder?
Ob sich etwas verbessert oder verschlechtert ist für mich bei der Frage nicht der Punkt, sondern was ist wenn man den AGB’s widerspricht.
cu eviking