Telefonvertrag schließt Nummern aus

Hi zusammen,

nehmen wir mal an, ein Telefon- und Internetanbieter verkauft eine Telefonflatrate (nur D, nur Festnetz) und schließt dabei einen bestimmten Nummernkreis aus. Den Preis gestaltet er so, dass er sich gut vom Mittelfeld abhebt. Bei Vertragsschluss weist er vorbildlich auf den Ausschluss des besagten Nummernkreises hin und verlangt, wenn man wirklich telefonieren will, einen kleinen Aufschlag für das Freischalten dieser Nummern. Mit diesem Aufschlag hat er wieder den Preis des Mitbewerbs, hat aber durch dem Kampfpreis vorher auf sich aufmerksam gemacht.
Jetzt endlich die Fragen:

  1. Kann man das noch als juristisch i.O. betrachten oder schon als unmoralisch und betrügerisch?
  2. Wenn man sowas publik machen will, z.B. über die Verbraucherzentrale, an wen wendet man sich am besten damit’s auch wirkt? Hat da jemand Erfahrung?

Schönes WE zusammen!
Mike

Hallo,

  1. Kann man das noch als juristisch i.O. betrachten oder schon
    als unmoralisch und betrügerisch?

allein die Frage…

Natürlich ist das vollkommen in Ordnung.

Gruß
C.

Servus,

Hat da jemand Erfahrung?

Ja: Als ich mit dem Wochenend-Ticket der Deutschen Bahn in den Schlafwagen nach Wien eingestiegen bin, musste ich einen Haufen Geld bezahlen, obwohl ich doch eine Fahrkarte hatte.

Moral: Das Böse ist immer und überall.

Schöne Grüße

MM

  1. Kann man das noch als juristisch i.O. betrachten oder schon
    als unmoralisch und betrügerisch?

allein die Frage…

Natürlich ist das vollkommen in Ordnung.

Naja, nicht jeder Vertrag ist auch korrekt. Überraschende Klauseln muss man nicht akzeptieren. Für mich liegt der Fall ähnlich wie bei den „Flatrates“ mit Volumenbegrenzung oder ähnlichem. Da werden oft Begriffe wie eben „Flatrate“ seeeehr gedehnt.

Hallo,

Naja, nicht jeder Vertrag ist auch korrekt. Überraschende
Klauseln muss man nicht akzeptieren. Für mich liegt der Fall
ähnlich wie bei den „Flatrates“ mit Volumenbegrenzung oder
ähnlichem. Da werden oft Begriffe wie eben „Flatrate“ seeeehr
gedehnt.

in der Fallbeschreibung heißt es, daß auf die Beschränkung hingewiesen wurde. Daß auch Pauschalangebote zusätzliche Kosten bei zusätzlichen Leistungen anfallen können, ist nun auch nichts neues. Auch bei Halbpension muß man u.U. für den Sekt am Morgen bezahlen, bei ai ist die Massage am Strand auch nicht drin und wer an Bord einkauft oder geistige Getränke haben will, zahlt auch dazu.

Gruß
Christian