Telefonvoting - Regelungen

Wo finde ich Regelungen, wie Telefon-/SMS-Votings (z.B. bei RTL/RTL2 usw.) durchgeführt werden müssen.

(Also die rechtlichen Grundlagen)

Wer kann mir da Helfen?

Danke schon mal vorab.

Pfiffikus0162

Huhu!

der Teufel soll mich holen, wenn es nicht hierum geht: http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=43683&p3=

(Also Info für alle nicht-Schauer: Mit der Meinung im Link steht der besagte Herr nicht alleine da, das liest man momentan in jedem relevanten Forum - persönliche Meinung verkneif ich mir mal :wink: )

Ich denke, erster Anlaufpunkt sind die AGB. Ich meine mich zu erinnern, dass beispielsweise bei früheren Big Brother Staffeln (egal ob es nun um diese Sendung geht oder nicht) sogar in den AGB aufgeführt wurde, dass RTL2 sich vorbehält, die Votings zu ändern, wenn es besser ins Konzept passt.
Ich nehme weiter an, dass dies da in dieser staffel beispielsweise nicht mehr drin steht, denn sonst hätte es in den eben erwähnten einschlägigen Foren sicher schon die Runde gemacht. Ich gestehe, ich gönne mir dieses kleine Stückchen Unterschichtenfernsehen und die dazugehörigen Foren.

Mein Tipp ist also, erst mal in die AGB zu schauen, was die zum Thema Voting sagen, das kann vielleicht auch für die zukünftigen Antworten hier von Fachkräften relevant sein (und wenn es nur ist „dieser Passus in den AGB ist so nicht tragbar und die dürfen auf keinen fall manipulieren“).

Geht deine Frage eher in die Richtung, was erlaubt ist oder wie (von wem) das überprüft wird/werden kann?

Liebe Grüße und einen ruhigen Puls wünscht
Lockenlicht

Ja, es geht um „BigBrother“.

Ich möchte eigentlich nur wissen, ob unser Gesetzgeber irgendwo ein Regelwerk erstellt hat ( Gesetz oder Vorschrift oder Verordnung ), ob und wie ein solches Voting kontroliert werden kann oder sogar muß.

Wenn Sie, wie Sie ja schreiben, selbst BigBrother schauen / geschaut haben, ist Ihnen sicherlich aufgefallen, das niemals die Rede von z.B. einem Notar ist.

Bei Sendungen wie DSDS wird das Voting aber von einem Notar überwacht und bestätigt.

Es kann doch irgendwo nicht angehen, das die Verantwortlichen eines solchen Formates das Votingergebnis einfach so verändern wie es Ihnen gefällt.

Ich als Zuschauer, der auch an dem Voting teilgenommen hat, habe meine Stimmen, wie viele andere auch, ja „Meinem Kandidaten“ gegeben. Und dann finde ich es alls eine Frechheit den Zuschauer gegenüber, das unser Gesetzgeber ( der ja sonst fast alles Gesetzlich oder durch Verordnungen regelt ) hier einfach zusieht, wie offensichtlich manipuliert wird und dem „dummen, kleinen Zuschauer“ das Geld aus der Tasche gezogen wird.

Nach der derzeitigen Rechtslage (soweit mir bekannt) habe ich nur die mögkichkeit Anzeige gegen den Verantwortlichen, in diesem Fall RTL2, zu stellen und kann nach Ende der staatsanwaltlichen Ermittlungen über meinen Anwalt Akteneinsicht beantragen.

Dieses müsste in so weit abgeändert werden, das zum Ende der Votings von einem Notar bestätigt wird, dass das genannte Ergebnis auch dem tatsächlichen Voting entspricht.

Ich werde trotzdem weiter suchen, ob es nicht doch eine Regelung zu diesem Thema gibt und bin mal gespannt, was ich da noch alles finden werde.

Danke noch für Ihren Beitrag

Pfiffikus0162

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