Telefonwerbung bei Ex-Kunden nach 8 Jahren

Hallo,

es geht um folgendes:

Kunde K hat bis 2003 einen analogen Telefonvertrag bei Telefonanbieter T und wechselt dann zu Anbieter A, wo er einen ISDN/DSL Vertrag abschließt. Dieser beinhaltet zunächst eine 2 MBit Flatrate, die nach und nach auf 16 Mbit erweitert wird.

Im April 2011 , also 8 Jahre später, ruft der ehemalige Telefonanbieter T den Kunden K unter der immer noch bestehenden Rufnummer an, begrüßt diesen mit vollem Namen, obwohl sich dieser nicht namentlich gemeldet hat, sagt, dass K ja früher Kunde von T war und man K gerne als Kunden zurück gewinnen würde. Daraufhin bietet T einen Vertrag mit exakt den selben Bestandteilen an, wie er mit Anbieter A besteht.

Fragen:

Ist ein solcher Anruf wettbewerbsrechtlich zulässig? Grundsätzlich ist Kaltaquise ja verboten. Wie sieht es aber aus, wenn man vor Jahren Kunde war? Verboten ist es wohl, den Kunden telefonisch zur Rücknahme einer Kündigung zu bewegen (http://www.online-und-recht.de/urteile/Telefonwerbun…), aber wie sieht es hier aus?

K kann sich nicht mehr erinnern, ob und was er für eine Einwilligung für die Verwendung seiner Daten gegeben hat. Würde eine solche Einwilligung für alle Ewigkeiten gelten?

Vermutlich weiß T welchen Vertrag K bei A hat, weil T, die so genannte „letzte Meile“ zur Verfügung stellt. Darf T solche Informationen zur Aquise eigener Kunden nutzen?

Letzte Frage: Sollte das Verhalten unzulässig sein, welche Aufsichtsbehörde wäre hier zuständig?

Vielen Dank.

Gruß

S.J.

Auch ein Hallo,

Hallo,

es geht um folgendes:

Kunde K hat bis 2003 einen analogen Telefonvertrag bei
Telefonanbieter T und wechselt dann zu Anbieter A, wo er einen
ISDN/DSL Vertrag abschließt. Dieser beinhaltet zunächst eine 2
MBit Flatrate, die nach und nach auf 16 Mbit erweitert wird.

Im April 2011 , also 8 Jahre später, ruft der ehemalige
Telefonanbieter T den Kunden K unter der immer noch
bestehenden Rufnummer an, begrüßt diesen mit vollem Namen,
obwohl sich dieser nicht namentlich gemeldet hat, sagt, dass K
ja früher Kunde von T war und man K gerne als Kunden zurück
gewinnen würde. Daraufhin bietet T einen Vertrag mit exakt den
selben Bestandteilen an, wie er mit Anbieter A besteht.

Fragen:

Ist ein solcher Anruf wettbewerbsrechtlich zulässig?

M. E. handelt es sich hierbei um ein Verstoß, denn sonst könnte man ja das Telefonwerbeverbot „einstampfen“, wenn man hier auch ehemalige Kunden anrufen dürfte; dies ist sicherlich nicht Sinn der geänderten Rechtslage.
Das dürfte aber dem Call-Center bekannt sein, aber hier geht es nach dem Motto: wo kein Kläger, da…

Grundsätzlich ist Kaltaquise ja verboten. Wie sieht es aber
aus, wenn man vor Jahren Kunde war?

Ist m.E. ebenfalls verboten, denn dies würde das Gesetz ja unterlaufen, „nach Jahren“ einen ehemaligen Kunden zu kontaktieren.

Verboten ist es wohl, den

Kunden telefonisch zur Rücknahme einer Kündigung zu bewegen
(http://www.online-und-recht.de/urteile/Telefonwerbun…),
aber wie sieht es hier aus?

K kann sich nicht mehr erinnern, ob und was er für eine
Einwilligung für die Verwendung seiner Daten gegeben hat.
Würde eine solche Einwilligung für alle Ewigkeiten gelten?

Wenn der Vertrag erlischt, erlischt damit auch die vom Vertragsnehmer dem Vertragsgeber erteilten Vollmachten.

Vermutlich weiß T welchen Vertrag K bei A hat, weil T, die so
genannte „letzte Meile“ zur Verfügung stellt. Darf T solche
Informationen zur Aquise eigener Kunden nutzen?

Da es sich um verbotene WErbung handelt, wäre dies einmal nebensächlich. Es ist jedoch in der Natur der Sache, dass ein Angebot oftmals aufgrund eines bereits genutzten Angebotes aufgebessert wird.

Letzte Frage: Sollte das Verhalten unzulässig sein, welche
Aufsichtsbehörde wäre hier zuständig?

Die Verbraucherzentralen registrieren die auch Telefonwerbeverbote, aber vermutlich ist es die Bundesnetzagentur.

Schönen Tag noch.

S.J.