Hallo,
einen WerbeBRIEF zu verschicken ist nach wie vor erlaubt.
Und diesem dürfen Sie (bei gewerblichen!) Kunden / Interessenten nachtelefonieren, sofern Sie für Ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen geworben haben.
Da es sich um ehemalige Kunden handelt, können Sie im Zweifel ein „berechtigtes Interesse“ geltend machen.
Etwas anderes ist es, wenn Sie Privatpersonen akquirieren. Diesen dürfen Sie NICHT nachtelefonieren, da Sie dafür die Einwilligungserklärung bräuchten.
Sie könnten z.B. überlegen, eine Antwortkarte oder einen Weblink im Brief einzufügen, über die sich die Interessenten melden können.
Nutzen sie diese Möglichkeiten, haben sie einer Kontaktaufnahme (bis auf Widerruf) zugestimmt.
Das heißt aber nicht, dass Sie dann den Briefkasten mit Werbung fluten sollten.
Wenn alles im Rahmen bleibt und Sie beim Telefonat sich auf das Schreiben beziehen, wird das i.d.R. akzeptiert.
Widersprüchen sollten Sie natürlich entsprechen. Eine Form von Marketing-Controlling sollten Sie dann schon betreiben.
Eines noch zum „Telefonat ankündigen“: Sie haben Recht, dass Sie damit noch immer keine Einwilligung haben - da habe mich leider etwas unpräzise ausgedrückt.
Schreiben Sie einen Werbebrief, beziehen sich auch auf die zurückliegenden Geschäfte und geben den Interessenten eine Möglichkeit, sich zu melden.
Tun sie es nicht, dürfen Sie anrufen und nachfragen, ob kein Interesse besteht (dann nicht weiter nerven!) oder ob der Brief nicht angekommen ist.
Damit ist die Aktion zunächst beendet.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und empfehle bei weiteren (Rechts-)Unsicherheiten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Eine Erstberatung ist gar nicht so teuer.
Gruß
FG