Telefonwerbung gestattet?!

Hallo Leutz,

ich habe vor in meinem Automobilgeschäft eine Telefonaktion zu starten. Und zwar sollen hierbei nur die Firmen angerufen werden, von denen ich vor rund 5-6 Jahren bis heute Autos aufgekauft habe. Die Kontaktdaten habe ich aus den Rechnungen bzw. aus dem Schriftverkehr mit den einzelnen Unternehmen.

Nun meine Frage: Ist dies gestattet und kann ich trotz vorherigem, wenn auch etwas länger zurückliegendem Kontakt mit den einzelnen Unternehmen, abgemahnt werden.

Viele Grüße
Batigol

Das darfst Du nicht!
So Leid es mir für Dich tut, ohne Einverständnis der Betroffenen darfst Du niemanden anrufen. Da kannst Du also ganz böse abgemahnt werden. Und gehe davon aus, dass die Angesprochenen das auch wissen, weil das mehrmals längere Zeit als höchst richterliche Entscheidung in Presse und Rundfunk verbreitet wurde. Du würdest also Deine zukünftige Kunden verärgern oder Dein Potential verbrennen. Schicke Ihnen stattdessen eine Postkarte Du würdest sie gerne anrufen und bittest sie, Dir mitzuteilen, wann ein Anruf bei ihnen möglich wäre. Das alles etwas nett verpackt hilft Dir mehr.
Aber viel besser wäre, wenn Du mit dem neuen Auto, das Du verkaufen möchtest direkt dort hinfährst und vor Ort eine Kaltaquise machst, wenn es nicht überall gleich klappt, so kannst Du aber vor Ort gleich einen Termin ausmachen. Das bedeutet mehr Einsatz aber mehr Erfolg!
Liebe Grüße
Polus

Hallo, danke für die Antwort und den Tipp. Es ging eher darum, Autos von denen zu kaufen. Ändert es was an der Rechtslage? Soweit ich mich in die Thematik eingelesen habe, darf man sowas wenn man doch vorher schon im Kontakt war!? Wie ist es wenn gleich zu Anfang des Gesprächs fragt, ob das noch interessant ist bzw. noch Interesse an einer Zusammenarbeit besteht? Es handelt sich um B2B. Gruß Batigol

Ja - aber der Kontakt ist ja schon lange her. Wenn es innerhalb eines Jahres wäre, dann würde ich sagen, geht das. Aber Du kannst ja zwei drei Anrufe machen und so die Stimmung testen. Wo kein Kläger…?
Ich würde dann explizit das Gespräch dann so beginnen: "Herr Mustermann, wir hatten 200x Kontakt in Sachen (oder in der Angelegnheit) xy. Damals hatten Sie entschieden… heute biete ich an… so ähnlich.
Mache die Erfahrung, dann siehst Du weiter…
LG
Polus

Hallo Batigol,

einfache Antwort: Nur, wenn Sie die schriftlichen Einwilligungserklärungen für Telefonwerbung haben.

Wenn nicht, riskieren Sie Anzeigen bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde sowie (u.a. nach § 7 UWG) Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen.

Besser:

Brief schicken und Telefonat ankündigen, dann nachtelefonieren.

Gruß
FG
www.3rd-mind.com

Hallo,

schade wäre eine günstige Variante gewesen mit den Unternehmen wieder in Verbindung zu treten. In Deutschland ist alles aufgrund der Rechtslage etwas schwierig, aber wohl zurecht, da das Böse wovor man sich schützen will, überall lauert.

Was meinst du mit. > Brief schicken und Telefonat ankündigen, dann

nachtelefonieren.

kann leider dazu keine verbindliche Aussage machen aber ich denke es ist nicht verboten „alte Kunden“ zu kontaktieren.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

würde auch sagen, dass es doch gestattet sein darf „alte Kunden“ anrufen zu dürfen um sich wieder in Erinnerung zu rufen. So verzwickt sollte die Rechtslage doch nicht sein. Es ist ja nicht so, dass ich mich aufdränge und belästigend bin.

Aber auf nummer sicher möchte ich schon gehen.

Mal sehen was man morgen zu lesen bekommt.

Viele Grüße.

Hi Batigol,

soweit ich weiss sind Werbeanrufe verboten, solange sie von einer unterdrückten Nummer kommen oder nicht gewünscht oder angekündigt sind.

Da wandern ja mittlerweile ganze Callcenter ins Ausland, weil es dort erlaubt ist.

LG, Gute_Fee

Hallo, Du kannst die Firmen anrufen. Denn durch die Geschäftsbeziehung, die Du hattest, kannst Du davon ausgehen, dass diese Firmen an Deinem Angebot interessiert sind. Die Adressen hast Du von Ihnen selbst. Ruf an. Aber Du musst die löschen bzw. besser sperren, die dann keine Anrufe oder Angbote mehr von Dir bekommen wollen. Das gilt aber nur im B2B!!! Sind das Privatkunden hättest Du vorher fragen müssen, ob sie weitere Kontakte wünschen.

Nur ein Hinweis: Ich würde das immer auch bei Firmenkunden machen, dann bist Du – egal wie die Gesetzeslage sich ändert – auf der sicheren Seite.

Schönen Gruß und viel Erfolg!

Sch nach bei Wikipedia.org unter „Telefonwerbung“:
Da steht:
Gesetzlich ist die Telefonakquise im Wesentlichen in § 7 UWG („Unzumutbare Belästigung“) geregelt. Es gibt hier ein abgestuftes System von Einwilligungen: Gegenüber Gewerbetreibenden muss eine „Mutmaßliche Einwilligung“ vorliegen. Letztendlich entscheidet hier der Richter, ob der Anrufer eine Einwilligung des Gewerbetreibenden vermuten konnte, etwa weil es sich um ein besonders attraktives Angebot handelt, das zum Geschäftsbereich des Gewerbetreibenden passt.

Gegenüber Verbrauchern: Der Verbraucher muss nach der Rechtslage ab dem 4. August 2009 (Inkrafttreten des „Telefonwerbegesetzes“) ausdrücklich vorher eingewilligt haben. Eine „vorherige ausdrückliche Einwilligung“ wird aber praktisch nie vorkommen. Denn die bisherige deutsche höhergerichtliche Rechtsprechung (zur Rechtslage vor dem 4. August 2009) lehnte schon eine stillschweigende Einwilligung von Verbrauchern in aller Regel ab.

Das klärt die Sachlage

Mawabo

Hallo Leute,

also Privatleute bzw. Verbraucher in dem Sinne sollen hierbei nicht angerufen. Ich habe mir vorgenommen zu Anfang des Gesprächs immer zu fragen ob ich mir der Firma bzw. dem Unternehmen xyz verbunden bin, das sollte i. d. R. Privatleute dann ausschliessen, also wenns nicht mehr Gewerbetreibende sind, wird das Gespräch beendet.

Meiner Meinung nach sollte mit dem Geschäft bzw. Kontakt in der Vergangenheit eine mutmaßliche Einwilligung bestehen oder was meint Ihr?

Toll so ein Forum :smile:

Ich fürchte, da musst Du ins kalte wasser springen. Das mit der „mutmaßlichen Einwilligung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den jeder Richter ggf. anders interpretiert.
Ich würde sagen, dass wenn früher eine geschäftsbeziehung bestanden hat und sich dein Anruf auf dieses Geschäftsfeld bezieht, dann halte ich das bei Gewerbetreibenden für o.k.
Wenn Du jetzt noch jedes Telefonat mit der Frage beginnst, ob der Anruf in Ordnung geht (und bei einem „Nein“ auch auflegst, dann dürftest Du auf der sicheren Seite sein.
Mfg

Mawabo

Moin,da haben sich die Gesetze ziemlich geändert.Daher muß ich passen.Gruß Hartmut

Hallo,

einen WerbeBRIEF zu verschicken ist nach wie vor erlaubt.

Und diesem dürfen Sie (bei gewerblichen!) Kunden / Interessenten nachtelefonieren, sofern Sie für Ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen geworben haben.

Da es sich um ehemalige Kunden handelt, können Sie im Zweifel ein „berechtigtes Interesse“ geltend machen.

Etwas anderes ist es, wenn Sie Privatpersonen akquirieren. Diesen dürfen Sie NICHT nachtelefonieren, da Sie dafür die Einwilligungserklärung bräuchten.

Sie könnten z.B. überlegen, eine Antwortkarte oder einen Weblink im Brief einzufügen, über die sich die Interessenten melden können.

Nutzen sie diese Möglichkeiten, haben sie einer Kontaktaufnahme (bis auf Widerruf) zugestimmt.

Das heißt aber nicht, dass Sie dann den Briefkasten mit Werbung fluten sollten.

Wenn alles im Rahmen bleibt und Sie beim Telefonat sich auf das Schreiben beziehen, wird das i.d.R. akzeptiert.

Widersprüchen sollten Sie natürlich entsprechen. Eine Form von Marketing-Controlling sollten Sie dann schon betreiben.

Eines noch zum „Telefonat ankündigen“: Sie haben Recht, dass Sie damit noch immer keine Einwilligung haben - da habe mich leider etwas unpräzise ausgedrückt.

Schreiben Sie einen Werbebrief, beziehen sich auch auf die zurückliegenden Geschäfte und geben den Interessenten eine Möglichkeit, sich zu melden.

Tun sie es nicht, dürfen Sie anrufen und nachfragen, ob kein Interesse besteht (dann nicht weiter nerven!) oder ob der Brief nicht angekommen ist.

Damit ist die Aktion zunächst beendet.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und empfehle bei weiteren (Rechts-)Unsicherheiten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Eine Erstberatung ist gar nicht so teuer.

Gruß
FG