Telekom

Hallo liebe Experten,

ich habe heute Post von der Telekom bekommen, die noch Geldforderungen von 1998 (!!!) verlangt. Ich habe nämlich einen neuen Telefonanschluß angemeldet, der jetzt aus diesem Grund nicht installiert werden soll. Die damaligen Rechnungen liegen der Telekom aber anscheinend auch nicht vor. Ich habe diese auch nie erhalten. Sowieso möchten die gar nicht mit mir kommunizieren, sondern haben das gleich an ihr Inkasso-Unternehmen weitergeleitet, die leider überhaupt keine Ahnung haben. Ich weiß also überhaupt nicht, worum es eigentlich geht. Sowieso habe ich in dem Abrechnungszeitraum schon gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt, d.h. also, dass mein Nachmieter mich wohl ein bißchen verar… haben muß. Leider habe ich von diesem weder Adresse noch sonst irgendwas. Jetzt meine Frage: Können die nach so langer Zeti eigentlich noch Geld von mir verlangen? Wann ist das eigentlich verjährt? Hoffe, Ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen!

Gruß,
Nora

Zuerst solltest du mal die Rechnungen verlangen und die Angaben prüfen. Wenn die keine Rechnungen mehr haben sollten hast du Glück gehabt. Wenn doch, kannst du sicherlich nachweisen daß du zum angeblichen Zeitraum nicht mehr dort gewohnt hast; allerdings mußt du auch nachweisen können, daß du den Anschluß dmals auch gekündigt hast. Hast du das nämlich nicht getan bist du immer noch Anschlußinhabe und damit zahlungspflichtig, auch wenn du nicht von dort aus telefoniert hast !

Eine Forderung dieser Art verjährt zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden ist. D.h. eine Forderung aus 1998 ist Ende 2000 verjährt.