Telekom Abmeldung

Hallo,

die TK hat ein ungewolltes Angebot in den Briefkasten geworfen. Das Angebot war zeitlich befristet.
Da der Brief nicht entdeckt worden ist, verstrich die Frist u. die TK dachte das Angebot sei gewollt, was aber nicht stimme. Die Kosten für das Angebot wurden nicht bez. Daraufhin hat die TK die Leitung abgestellt. Wenn man jetzt die Telfonleitung in Betrieb nehmen will bei einer andern Gesellschaft entsteht da Kosten ? Muss an die Kosten der Wiederbetriebname der Leitung bez.?

Hallo LOTUS1,

hierzu kann ich dir leider keine Informationen geben, da es sich hierbei um eine rein vertragliche Angelegenheit der Telekom handelt.

Was ich auf jeden fall machen würde:

Den Kontakt zur Telekom (über BONN) suchen, die Angelegenheit klarstellen und Rücknahme erwirken.

Ich bin zwar kein Jurist, habe aber noch nie davon gehört, daß auf Grund einer fehlenden Reaktion ein Vertag geschlossen sein soll.

Meiner Meinung nach ist kein Vertrag eingegangen wurden. Die Telekom ist hier in der Beweispflicht!!!

Hallo

Grundsätzlich gilt: Das nicht bezahlen der Kosten für einen normalen Anschluss ist das schlechteste, was man machen kann.
Zahlen sollte man eigentlich immer - wenn auch unter Vorbehalt (ggf. auf der Überweisung vermerken) - und gleichzeitig natürlich einen Widerspruch an die Telekom schicken. Wichtig: Schriftlich machen, termingerechte Fristsetzung beachten und entrichtete Gebühren zurückfordern! Gegebenenfalls Anwalt hinzuschalten.

Was bedeutet Leitung abgestellt? Vertrag komplett gekündigt, oder eben nur temporär deaktiviert?

Hier sollte man einen Anwalt kontaktieren. Auch wenn die Telekom mit ihren Forderungen nicht im Recht war, so behält sie jedoch das Recht, nicht bezahlte Leitungen auch nicht zur Verfügung zu stellen und ggf. genutzte Leistungen „einzuklagen“. Da ich jedoch kein Rechtsanwalt bin: Auf jeden Fall einen kompetenten Anwalt kontaktieren und die Situation schildern. In meinen Augen hat sich sowohl die Telekom falsch verhalten, als auch Sie selbst.

Das Geld sollte man auf jeden Fall vorerst zahlen, wenn auch unter vorbehalt. Somit bietet man dem Konzern in einem solchen Fall keine Angriffsfläche. Gleichzeitig kann man selbst natürlich die Telekom schriftlich dazu auffordern, umgehend den nichtgewollten Vertrag aufzulösen und die entstandenen Kosten zurückzuerstatten.

Wir hatten ein ähnliches Problem, wurden ein halbes Jahr vertröstet, dass man uns die Kosten erstattet. Schlussendlich letzter Weg war zum RA - dieser hat alle Kosten zurückbekommen.

Fakt ist aber auch: Nur weil keine Zustimmung kam, so wurde von Ihnen dieses Angebot NICHT angenommen. Sie haben einen Vertrag und haben nicht zugestimmt, dass dieser geändert wird.