Telekom-DSL-Modems - Verkauf über eBay?

Moin zusammen,

diese rein hypothetische Frage steht hier, weil im Onlineauktionsbrett folgendes steht: „Rechtliche Fragen gehören möglicherweise ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, wenn es für die Beantwortung egal ist, ob man bei ebay oder bei irgendeinem anderen Onlineshop gekauft hat.“

Also: Die Telekom (und andere Netzbetreiber/Kabelgesellschaften) stellen ihren Kunden Modems zur Verfügung. Man hat mal sowas gelesen, dass diese im Eigentum der Telekom verbleiben. Darf man (nicht ich, nur rein abstrakt) diese veräußern? Bei eBay stehen einige drin (derzeit knapp über 100 Ergebnisse beim Suchbegriff „telekom modem“). Aber man darf doch nicht das Eigentum anderer verkaufen, oder? Wie ist das mit den Besitzverhältnissen bei DSL-Modems?

Grüße,
Sarah

Hallo,

Aber man darf doch nicht das Eigentum anderer
verkaufen, oder?

Selbstverständlich nicht.

Wie ist das mit den Besitzverhältnissen bei DSL-Modems?

Besitz- oder Eigentumsverhältnisse?

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum

Gruß

S.J.

Tschuldigung, du Erbsenzähler :wink:
Ich meinte natürlich Eigentum. Nicht Besitz. Ging doch daraus hervor. Hat mir nun jemand ne Antwort drauf? Wäre schön…

Grüße

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Tschuldigung, du Erbsenzähler :wink:
Ich meinte natürlich Eigentum. Nicht Besitz. Ging doch daraus
hervor. Hat mir nun jemand ne Antwort drauf? Wäre schön…

Die Antwort habe ich doch schon gegeben. Fremdes Eigentum darf man nicht verkaufen.

wobei man hinzufügen sollte, das es durchaus sein kann, das diese Geräte legal verkauft werden. Normalerweise zählt, sollte man keine konkreten Hinweise haben (also nur weil Geräte verkauf und vermietet werden reicht das nicht), die Eigentumsvermutung zu gunsten des Besitzers.
hth

Guten Tag,

also ich mußte mein Modem bei der Telekom kaufen ???

wobei man hinzufügen sollte, das es durchaus sein kann, das
diese Geräte legal verkauft werden. Normalerweise zählt,
sollte man keine konkreten Hinweise haben (also nur weil
Geräte verkauf und vermietet werden reicht das nicht), die
Eigentumsvermutung zu gunsten des Besitzers.

Aus Käufersicht dürfte das sowieso nicht weiter relevant sein, da es sich um einen gutgläubigen Erwerb von fremden Eigentum handeln dürfte, womit der Käufer auch rechtmäßig das Eigentum erlangt.

Anders würde es sich natürlich verhalten, wenn der Verkäufer das Modem gestohlen hätte, wofür es hier aber keinerlei Anhaltspunkte gibt.

Gruß

S.J.

hier nochmal detailliert
Hi!

Die Person, die das Modem nun verkaufen möchte, hat es nicht bezahlt. Nennen wir die Person „Abraxas“. Abraxas wollte vor einigen Jahren einen Telekom-DSL-Anschluss haben. Die Telekom schickte ihm daraufhin ein DSL-Modem. Kurz darauf kam dann die Nachricht von der Telekom, dass Telekom-DSL nicht bei Abraxas verfügbar wäre. Die Telekom hat aber nie Anstalten gemacht, das Modem zurückzuverlangen. Nun liegt das Modem unbenutzt und noch verpackt seit gut vier Jahren bei Abraxas rum und er würde es gerne veräußern, fragt sich aber, ob er das darf, weil er denkt, dass ihm das Modem nicht gehört. Abraxas’ Freunde und Bekannte, die er schon gefragt hat, haben alle gesagt, dass sie für ihre Modems (Telekom, KabelBW, KabelD) nichts bezahlen mussten.

Abraxas fragt sich nun einfach, ob das sein Modem ist oder ob es der Telekom gehört. Und nein, Abraxas bin nicht ich…

Wirds jetzt n bissl klarer, was ich meine? Abraxas möchte verkaufen und nicht kaufen.

Grüße und danke schonmal für die ganzen Antworten!