Hallo Ihr Experten,
folgednes Problem:
Mein Vater hat letztes Jahr im August im Mediamarkt an einem Promotionstand der Telekom ein Entertain Comfort Paket mit einem sogenannten Schnellauftragsformular abgeschlossen.
Es dauerte einige Zeit, bis er endlich den Media-Receiver erhielt. Als dieser dann da war gelang es nciht diesen zum Laufen zu bringen. Nach einigen Telefonaten mit der technischen Hotline der Telekom musste dann fest gestellt werden, dass die Bandbreite zum Haus meines Vaters nicht stark genug ist um Entertain nutzen zu können. Daraufhin hat er den Media-receiver zurück geschickt und erhielt über das zugehörige Service-Paket auch eine Bestätigung.
Nachdem aber immer weiter der Entertain-Comfort-Tarif berechnet wurde, haben wir seit Juni diesen Jahres mehrmals gebeten den Tarif in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, ohne Entertain, schließlich könne man es eh nicht nutzen. Die Telekom meinte wir hätten die 14 tägige Widerspruchsfrist nicht eingehaltenund sie würden daher nichts stornieren. Wir haben denen dann auch erklärt, dass auch mit zurück senden des receivers ja schon mehr wie 14 Tage verstrichen waren, weil ja der Receiver erst so spät kam. Aber sie berufen sich weiterhin darauf, dass nicht ordnungsgemäß widerrufen wurde. ein befreundeter Anwalt teilte uns nun mit, dass das Widerrufsrecht immer klar und deutlich auf Anträgen hervor gehoben sein muss, nicht im Kleingedruckten und nicht mit verweis auf die AGBs oder eine Internetseite. Sollte das nicht der Fall sein ist ein derartiger Vertrag ungültig.
Auch das haben wir denen nun erneut mitgeteilt um nun zu erfahren, dass unser abgeschlossener Vertrag bei einem Mitarbeiter unterschrieben wurde und nicht fernmündlich oder onlne, daher hätten wir hier gar kein Widerrufsrecht, aber auch das stand nicht eindeutig auf dem Vertrag. Außerdem ist Entertain ja nicht nutzbar.
Kann mir irgendwer sagen, was man hier jetzt konkret machen kann?
Das ist doch so nicht wirklich in Ordnung, oder?
Vielen Dank schon mal.