Nun ja, die liebe DT mal wieder. Folgender Fall:
es besteht ein Vertrag mit Internet, doch dieser wird nicht mehr benötigt.
Kunde ruft bei DT an, verlangt den günstigsten ohne Internet.
Tante bei Telekom: nur 34€-DSL-Vertrag machbar (vermutlich weil noch auf dem Altvertrag Mindestlaufzeit drauf ist). Ok. Kunde macht dann halt das, obwohl er lieber den reinen Analoganschluss für 20€ hätte.
Kurze Zeit später ruft Kunde nochmal aus einem anderen Grund an (Rufnummernmitnahme) und lässt von anderer Telekomfrau nochmals beraten. Die sagt und macht es auch: Umstellung auf 20€-Vertag - kein Problem.
gut, in diesem Fall ist alles gut gelaufen. doch wie wäre es bei Abschluss im Laden - da hier kein Widerufsrecht besteht, aber nachweislich falsch beraten wurde?
Vielleicht hatte der Kund aber auch einfach Glück an eine Mitarbeiterin zu geraten die auf etwas umstellt was eigentlich gar nicht sein sollte eben wegen Vertragslaufzeit?
Also 1. den Vertrag prüfen und dann 2. evtl. ganz mucksmäuschenstill sein…
Aber wenn dadurch ein nicht unerheblicher Schaden durch
überhöhte Kosten entsteht?
auf welcher Grundlage sollte ein Kunde einen Anspruch haben, dass sein Vertragspartner ihm ein für den Kunden günstigstes Angebot unterbreitet?
Vielmehr ist es doch so, dass der Unternehmer dem Kunde das anbieten wird, was für den Unternehmer am günstigsten ist.
Schließlich steht es dem Kunden doch frei selbst alle Tarifoptionen zu beurteilen und auszuwählen.
Wenn mir in einem Elektronikmarkt ein Verkäufer einen bestimmten Fernseher aufschwatzt und ich im Nachhinein feststelle, dass ich mit einem günstigeren Gerät besser bedient gewesen wäre, kann ich dann Schadenersatz verlangen?
Definitiv nicht. Schließlich zwingt mich ja keiner ein Angebot anzunehmen.
du meinst, die Telekom hört mit, ja?
na, wenn es ein Vertrag ist, der nach Auffassung der Telekom nicht sein dürfte, das ist dann das Problem der Telekom. wenn ein Mitarbeiter das verkaufen sollte, hat die Telekom den Fehler gemacht - bei der Schulung der Mitarbeiter