hallo,
angenommen, jemand bekommt täglich anonyme anrufe und möchte eine fangschaltung beantragen. die identität des anrufers bekommt er zwar wohl von der telekom nicht, bzw. nur durch richterlichen beschluß übermittelt (fernmeldegeheimnis).
aber bekommt er wenigstens die rufnummer des anrufers bekanntgegeben?
und wenn nein, welchen sinn macht es dann eigentlich, im „normalfall“ (also sprich, wenn man nicht gerade morddrohungen bekommt, sondern „nur“ belästigt wird), eine fangschaltung zu beantragen?
grß
wega