Telekom Festnetz Vertragsdauer

Hallo,

letzten Monat wollte ich von der Telekom CLIP für meinen Festnetzanschluss freigeschaltet bekommen. Der Mitarbeiter am Telefon teilte mir mit, dass ich noch einen alten Tarif hätte und CLIP nur in Verbindung mit einer Tarifumstellung (30 cent teurer) möglich ist. Ich habe mich darauf eingelassen, weil ich CLIP dringend gebraucht habe.
Da mein DSL-Anbieter mir seit kurzem ein Rundumpacket anbietet, will ich den Telekomanschluss kündigen. Nun meinte der Telekomservice, durch meinen (unfreiwilligen) Tarifwechsel, wäre die Mindestlaufzeit wieder 12 Monate.
Ist das rechtens? Was kann ich machen?

MfG occide.

letzten Monat wollte ich von der Telekom CLIP für meinen
Festnetzanschluss freigeschaltet bekommen. Der Mitarbeiter am
Telefon teilte mir mit, dass ich noch einen alten Tarif hätte
und CLIP nur in Verbindung mit einer Tarifumstellung (30 cent
teurer) möglich ist.

Ob das so stimmt, kann ich nicht sagen.

Ich habe mich darauf eingelassen, weil
ich CLIP dringend gebraucht habe.
Da mein DSL-Anbieter mir seit kurzem ein Rundumpacket
anbietet, will ich den Telekomanschluss kündigen. Nun meinte
der Telekomservice, durch meinen (unfreiwilligen)
Tarifwechsel,

Wieso unfreiwllig???

wäre die Mindestlaufzeit wieder 12 Monate.
Ist das rechtens? Was kann ich machen?

Dies ist vermutlich rechtens und Du kannst Folgendes machen:
Freue Dich über einen technisch zuverlässigen Anschluss beim Netzbetreiber und darüber, dass Dir irgendwelche VoIP Experimente durch diverse Billiganbieter erspart bleiben.

Moin, Moin.

Ne bessere Antwort kann man nicht geben.

alf

Unfreiwllig weil ich nur clip wollte und nicht einen neuen Tarif.
Über die Zuverlässigkeit der TCOM kann man sich wohl ausgiebig streiten, und VOIP benutze ich sowieso schon lange, da ich eine Telefonflat bei meinem DSL-Anbieter habe.
Aber danke für die (relativ sinnfreien) Antworten.

Über die Zuverlässigkeit der TCOM kann man sich wohl ausgiebig
streiten, und VOIP benutze ich sowieso schon lange, da ich
eine Telefonflat bei meinem DSL-Anbieter habe.

Wozu Clip am analogen Port wenn VOIP genutzt wird?
Wozu überhaupt noch einen analogen Anschluss, wenn VOIP genutzt wird?

Aber danke für die (relativ sinnfreien) Antworten.

Tja, sowas könnte man auch zur Anfrage von Dir sagen…

Hallo,

Da mein DSL-Anbieter mir seit kurzem ein Rundumpacket
anbietet, will ich den Telekomanschluss kündigen. Nun meinte
der Telekomservice, durch meinen (unfreiwilligen)
Tarifwechsel, wäre die Mindestlaufzeit wieder 12 Monate.
Ist das rechtens? Was kann ich machen?

Leider ist das rechtens. Du hast ja kurzfristig einen neuen Vertrag abgeschlossen und dieser hat wieder eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Ist bei anderen Anbietern auch ueblich.

Du kannst natuerlich darauf hinweisen, dass du davon nichts wusstest, aber ich glaube nicht, dass du damit durchkommst. Wahrscheinlich hast du naemlich damals eine Schreiben mit einer Bestaetigung erhalten und in der stand dann, dass du x Wochen widerrufen kannst, sonst gilt der Vertrag als abgeschlossen.

Machen kann man nichts. Du solltest jetzt schonmal kuendigen und den neuen Anschluss in die Wege leiten. Vielleicht klappt dann die Umstelung wenigsten recht schnell.

Ciao! Bjoern

Wozu Clip am analogen Port wenn VOIP genutzt wird?
Wozu überhaupt noch einen analogen Anschluss, wenn VOIP
genutzt wird?

Du Experte, weil ein Router hintendran hängt, der bei eingehenden Anrufen genau das ausliest, anzeigt und darüberhinaus Nummern sperren kann. Bevor noch so ein qualifizierter Kommentar kommt: ja, das funktioniert.

Tja, sowas könnte man auch zur Anfrage von Dir sagen…

Wenn mich interessiert hätte, welchen Anbieter du gut findest und welchen nicht, hätte ich danach gefragt.

Hi Bjoern,

danke für deine Antwort. Weißt du zufällig, wielange die Widerrufsfrist bei so etwas ist? Das Schreiben finde ich gerade nicht mehr, der Vertrag wurde am 2.6. geschlossen. Sag jetzt bitte „6 Wochen“.

Gruß, occide

p.s.: und die Frage, wozu überhaupt einen analogen Anschluss, erübrigt sich wohl auch, wenn man meinen Eingangs-post liest.

Hallo,

gerade nicht mehr, der Vertrag wurde am 2.6. geschlossen. Sag
jetzt bitte „6 Wochen“.

idR 14 Tage (soviel sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben), es kann aber jeder Anbieter seinen eigenen Zeitraum festlegen

http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html

Ciao! Bjoern

Moin, Moin.

Alte Bauernregel von alf: Keine Verträge am Telefon oder der Haustür. Den Ansprechpartner findest du selten wieder. Immer schön in den Laden, sofern einer vorhanden (bei T-Com immer da) und dann habe ich die Möglichkeit evtl. auch nach 14 Tagen mit freundlicher Gesinnung etwas rückgängig zu machen.

alf

Hallo,

grade bei Abschluessen im Laden besteht ja keine Verpflichtung zu einem 14taegigen Widerrufsrecht. Der Anbieter kann aus Kulanz eine solche Frist einraeumen, muss aber nicht.

Da ich kein Telekom-Kunde bin weiss ich nicht, wie es da mit der vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist bei Ladengeschaeften aussieht. Betraegt die auch 14 Tage?

Ciao! Bjoern

hi,

dass ich einen neuen Vertrag abschliese war mir nicht wirklich bewußt, da nur von einer „Tarifänderung“ die Rede war.
Naja, aber das mit „keine Verträge am Telefon“ sollte ich mir hinter die Ohren schreiben, wobei das heutzutage teilweise kompliziert ist (viele Telekomunikationsunternehmen betreiben garkeine Ladengeschäfte).

Grüße, occide.