Hallo,
wer kennt die heutige Rechtslage genau: Bis wohin ist die Telekom für einen Draht-Hausanschluß verantwortlich (und muß daher Reparaturen übernehmen und bezahlen): Grundstücksgrenze? Klemmdose im Keller? Anschlußdose auf der Etage?
In seligen Zeiten früher mußten die ja bis zur Hörmuschel ran; war, so aus der Retrospektive gesehen, fast richtig schön.
Danke Antal