wer kennt die heutige Rechtslage genau: Bis wohin ist die Telekom für einen Draht-Hausanschluß verantwortlich (und muß daher Reparaturen übernehmen und bezahlen): Grundstücksgrenze? Klemmdose im Keller? Anschlußdose auf der Etage?
In seligen Zeiten früher mußten die ja bis zur Hörmuschel ran; war, so aus der Retrospektive gesehen, fast richtig schön.
Also bei einem normalen Anschluß ist die TAE in der Wohnung der Abschluß. Es gibt aber auch die Möglichkeit, daß andere Anbieter bis dorthin ihr eigenes Netz gebaut haben, Dann ist in der Vermittlungstechnik der Übergabepunkt zum Anbieter der Abschluß.
alf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]