Telekom hat fristlose Kündigung aufgehoben!

Hallo Zusammen,

gleich platze ich vom Ärger!

Im Sommer habe ich vom Telekom eine fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzug bekommen (Meine Wohnung habe ich Studenten vermietet, die nicht zahlten).

In einem tel. Gespräch mit Kundenzenter (aufgezeichnet) habe ich gesagt, dass ich seit einem Jahr schon im Ausland wohne und den Anschluß nicht mehr brauche. Die Schlußrechnung werde ich beglichen, die Kündigung soll aber bleiben und ich bat um eine entsprechende Kündigungsbestätigung. Diese Erhielt ich bald.

Dann nach dem Kündigungstermin also 17.09 hat Telekom aber eine weitere Rechnung von meinem Konto abgebucht (ungerecht also!), worauf ich eine Email an die geschrieben habe. Ich wollte die Sache geklärt haben.

Hier kurz der Emailverkehr:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
>
>
>wie oft werde ich noch von Ihnen Rehcnungen erhalten, wenn
mein Telefonanschluss seit dem 17.09.2010 fristlos
gekündigt wurde, alle offene Rechnungen meinerseits
beglichen worden sind, ich schon seit anfang 2010 in Polen
wohne und nicht mehr an dieser Adresse gemeldet bin… Eine
Kündigungsbestätigung erhielt ich vom Telekom.
>
>Darüber hinaus hat Telekom vom meinem Konto am 29.09,
27.10 und 17.11 weitere Rechnungen abzubuchen versucht. Die
Rechnung, die am 29.09 abgezogen wurde, will ich
zurückerstattet haben, weil die Rechnung trotz der
Kündigung abgezogen wurde.
>
>Bitte dringen um Klärung und Rückmeldung.“

Dann kamm die Antwort, wo mich einfach der Schlag traf:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Ihr Vertrag läuft noch
bis zum 12. Mai 2011 da eine Abbuchung stattgefunden hat und
somit die firstlose Kündigung der Telekom vom 17.September
2010 aufgehoben ist.

Wenn Sie diesen Vertrag fristgemäß kündigen wollen, müssten
Sie uns eine schriftliche Kündigung zum Ablauf der
Vertragslaufzeit ,12. Mai 2011 und eine Meldebescheinigung
bei Verzug ins Ausland zukommen lassen.

Sie sollen stets bekommen, was Sie von uns erwarten können:
Einwandfreie Produkte und einen kompetenten Service. Um
diesen Standard zu prüfen, bitten wir Sie um Ihre Hilfe.
Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit uns sind und was Ihnen
besonders gut/schlecht gefallen hat. Wir freuen uns, wenn
Sie auf der folgenden Internet-Seite einige Fragen
beantworten. Zur Kundenbefragung:
http://kundenbefragung.telekom.de?ber=02

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice"

Wie geht denn das denn!? Bin ich wieder im Vertrag mit Telekom, trotz Kündigung, die seiten Telekom bestätigt war?

Gerade habe ich noch als Antwort geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich einen Widerspruch gegen Ihre gesamte Rechnungen, die ich seit dem 17.09.2010 erhalten habe. Dass Sie eine Abbuchung von meinem Konto gemacht haben, war ausschließlich ein Fehler seitens Telekom! Das Aufheben der fristlosen Kündigung ist somit ungerecht und nichtig!

In meinem Gespräch vor dem 17.9.2010 habe ich aussdrücklich um eine Kündigungsbestätigung gebeten und diese habe ich erhalten!

Bitte um eine Rückinfo!"

Bitte um jede Hilfe, wie ich da raus kommen könnte?

Warum verarscht Telekom die Kunden? Ist Telekom in dem Fall überhapt im Recht?

Danke Im Voraus
martin

Hallo Martin,
das klingt ja alles ziemlich verwirrend.
Es ist daher sehr schwierig, hier einen vernünftigen Rat zu geben.

Handelt es sich denn um einen DSL-Vertrag? Die haben meist eine Laufzeit von 24 Mon., aus der man sehr schwer rauskommt.

Waren denn die Studenten Vertragspartner der Telekom? Wenn nein, dann interessiert das die Telekom überhaupt nicht. Und Sie haben dann auch nicht gezahlt, weil die Studenten nicht bezahlt haben??

Was wurde denn fristlos gekündigt? Was steht denn in der Kündigungsbestätigung? Haben Sie die mal genau durchgelesen? Wenn Sie von der Telekom gekündigt wurden, und Sie zahlen dann (wieder), dann geht das Vertragsverhältnis nach den AGB anscheinend weiter, weil die Telekom davon ausgeht, dass sie weiter Kunde bleiben wollen. Anders sieht es aus, wenn Sie gekündigt haben?

Haben sie denn den Abbuchungen nicht widersprochen? Das geht bis zu 6 Wochen bei der Bank.

Ich fürchte fast, die Telekom hat fast alles richtig gemacht und Sie einiges falsch.

Vielleicht täusche ich mich auch, aber wenn jemand umzieht bzw. ins Ausland zieht, da kann doch die Telekom nichts dafür, oder? Ich glaube auch nicht, dass das irgendwas mit „Verarschung“ zu tun hat.
Warum soll die Telekom eine Kündigung, die sie ausgesprochen hat, nicht zurücknehmen können, wenn sie davon ausgehen kann, dass der Kunde den Anschluss weiter haben will? Haben Sie denn der Telekom irgendwann mal mitgeteilt, dass Sie den Anschluss nicht mehr benötigen? Haben Sie irgendwann gekündigt?

Ich fürchte, sie haben schlechte Karten und die Telekom ist im Recht (richtet sich nach den AGB der Telekom)
Ich würde an Ihrer Stelle eher an die Kulanz der Telekom appellieren, soll’s ja ab und zu geben.
Viel Erfolg
Hans

Danke für die Antwort.

Verwirrend ist es ja, ich bin „ziemlich“ aufgeregt.

Also:

Ich habe den Vertrag mit Telekom und weil die Untermieter nicht gezahlt haben, war ich im Zahlungsverzug.

Es kamen Mahnungen bis Telekom den Vertrag fristlos bis zum 17.9. 2010 gekündigt hat. Danach habe ich mich mit Kundenhotline in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass ich mit der Kündigung einverstanden bin (das Gespräch war aufgezeichnet), nicht mehr dort wohne und nun die Schlußrechnung begleichen will. Die nette Frau hat mir den Gesamtbetrag mitgeteilt und ich stimmte zu, dass der Betrag vom meinem Konto abgebucht werden soll. Außerdem ich bat um eine Kündigungsbestätigung und ich erhielt diese.

Dann am 29.9.2010 hat Telekom leider wieder eine Rechnung vom meinen Konto abgezogen! Warum denn, wenn der Vertrag tot ist und unser Gespräch war doch aufgezeichnet und dort ist alles drin.

Geht es nach einer fristlosen Kündigung? Einfach als nicht gewesen wäre wieder Rechnung abbuchen und den Vertrag „beleben“, ohne dass ich was davon erfahren muss?

Hallo!

Da die fristlose Kündigung von Seiten der Telekom kam, kann diese die Kündigung nach meinem Wissen auch wieder zurückziehen.
Durch den Umzug ins Ausland entsteht leider kein Sonderkündigungsrecht. Darum ist das Ganze ziemlich sicher rechtlich in Ordnung.

Hallo Martin,
naja,
wie gesagt, das mit den Untermietern kann und wird die Telekom nicht interessieren und darf auch nicht.
Aber entscheidend bleibt: was steht in der Kündigungsbestätigung und was steht in den AGB!
Was wurde denn am 29.09.2010 vom Konto abgezogen? Das war doch sicherlich die „Schlussrechnung“ für die Zeit bis zum 17.09.2010. Also wahrscheinlich rechtmäßig.
Bitte also nochmal die Kündigungsbestätigung (incl. Rückseite, wenn es sowas gibt) durchlesen.
Was ich nicht verstehe: Es kamen Mahnungen, obwohl die Rechnungen abgebucht wurden oder werden hätten können?
Das widerspricht sich.

VG Hans

Kündigungen haben immer schriftlich zu erfolgen und sind in der Regel nur zum Ende der Vertraglaufzeit und/oder Kündigungsfrist möglich.

Die einseitige Kündigung des Vertrages wegen Nichterfüllung (Nichtzahlung) hat die Telekom nach Zahlungseingang zurückgezogen, da die Nichterfüllung ja nicht mehr gegeben war. Im Übrigen könnte die Telekom auch jahrzehntelang ignorieren, dass kein Zahlungseingang erfolgt. Du hast da keinen Anspruch drauf.

Warum denken Kunden, dass ein Vertrag nicht eingehalten werden muss, bloß weil man keine Lust mehr drauf hat? Warum kümmern sich Kunden nicht rechtzeitig (eben dann, wenn sie merken, dass sie den Vertragsgegenstand nicht mehr benötigen) um ihre Verträge und behaupten dann noch der andere Vertragspartner wäre schuld? Warum sollte die Telekom nicht im Recht sein.

Bitteschön

ishtari

Hallo,

mir scheint, da waren wieder echte Experten am Werk.
Ich kann mit Sicherheit helfen, brauche aber dafür die Kundennummer.

Gruß,
Klaus

So, jetzt habe ich die Antworten der anderen gelesen.
Also Hans und ishtari haben einerseits Recht, was die Vertragsmodalitäten betrifft. Aber überlegt doch mal: Wenn man den Kunden erst zum Ende der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag lassen will, wozu dann noch die Meldebescheinigung für den Wegzug ins Ausland? Das ist doch bescheuert. Da bringen die Kollegen wieder Äpfel und Birnen durcheinander. Ich bin Gerechtigkeitsfanatiker und würde den Vorgang gerne mal prüfen.

Klaus

Guten Tag,

So, jetzt habe ich die Antworten der anderen gelesen.
Also Hans und ishtari haben einerseits Recht, was die
Vertragsmodalitäten betrifft. Aber überlegt doch mal:
Wenn man den Kunden erst zum Ende der
Vertragslaufzeit aus dem Vertrag lassen will, wozu
dann noch die Meldebescheinigung für den Wegzug ins
Ausland? Das ist doch bescheuert. Da bringen die
Kollegen wieder Äpfel und Birnen durcheinander. Ich
bin Gerechtigkeitsfanatiker und würde den Vorgang
gerne mal prüfen.

Klaus

Noch mal der Vollständigkeit halber:

Die Rücknahme der fristlosen Kündigung durch die Telekom und ein Angebot zur vorzeitigen Kündigung wegen Umzug ins Ausland, sind zwei verschieden paar Schuhe. Auch für eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund muss ein entsprechendes Kündigungsschreiben vorliegen. Daher wird jeder Bearbeiter bei der Telekom, der sich an die betrieblichen Vorgaben hält, eine vorzeitige Kündigung erst ab Eingang eines entsprechenden Kündigungsschreibens anbieten. Rückwirkend zum Termin der ursprünglich ausgesprochenen fristlosen Kündigung der Telekom wäre völlig ungerechtfertigt.

LG
ishtari