Hallo,
nehmen wir mal an, Herr Quasselstrippe hatte seine Telefonrechnung bei der Telekom bisher immer so gestaltet, das er „jedes“ Gespräch bezahlen mußte und hierüber auch immer einen sauberen Einzelverbindungsnachweis
erhielt.
Nun überlegte er sich, ob er nicht evtl. Geld sparen könnte und wechselte einfach in einen sog. XXL Tarif… Für ihn einfach verständlich, er kann soviel quatschen wie er will, er bezahlt dafür jeden Monat immer nur eine gleiche Summe. Herr Quasselstrippe bekommt auch weiterhin seinen Einzelverbindungsnachweis (denkt er), wobei er feststellt, das bei den Gesprächen wohl doch einige Cent Kosten anfallen. Die Telekom erklärt ihm, das einige Geprächspartner bei anderen Anbietern wären oder ähnlich… usw. usw., da können dann schon mal ein paar Cent anfallen (Einwahlgebühren ?).
Herr Quasselstrippe macht sich also keine weiteren Gedanken und schaut sich die nächsten Rechnungen auch erst garnicht weiter an. Erst eines Tages fällt ihm doch auf, das da weitere Gespräche geführt worden sein sollen, unter sog. „sonstigen Verbindungen“. Er kann hier aber nur die Gesamtzeit lesen und das es sich hier um kostenlose Gesprächszeit gehandelt haben soll. Eine einzelne Auflistung über diese kostenlose Gespräche gibt es nicht. Er fragt also erneut bei der Telekom was das nun soll. Der Mitarbeiter dort kann sich garnichts erklären und meint, Herr Quasselstrippe habe ja eigentlich auch keinen verkürzten Einzelverbindungsnachweis beantragt… ??? Er solle sich doch mal schriftlich bei der Telekom beschweren.
Also schreibt Herr Quasselstrippe eine E- Mail und verlangt rückwirkend sämtliche fehlenden Einzelverbindungsnachweise, die er kostenlos führte.
Zwei Tage später erhält er von der Telekom eine unglaubliche Antwort: " Alle kostenfreien Gespräche, die er mit dem XXL Tarif führe, oder die mit anderen Tarif geführt werden würden wie z. B. … , werden gebündelt unter dem Punkt „Sonstige Verbindungen“ aufgeführt. Grundlage dafür sei die Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes, nach der die Telekom ihren Kunden „nur“ entgeltpflichtige Verbindungen mitteilen „dürfe“.
Herr Quasselstrippe sieht eine Verletzung in seinem Recht auf Informationsfreiheit und sonstiges. Er fühlt sich von der Telekom veräppelt, das diese sich selbst erlaubt, seine Gespräche zu speichern, aber ihn diese angeblich nicht nachweisen darf ?!! Ebenso ist es hierdurch Herrn Quasselstrippe, wenn er denn ein ausgebuffter Rechnungsfreak wäre, nicht möglich mal bei geführten Telefonaten zu vergleichen, ob es für ihn evtl. nicht billiger gewesen wäre, in seinem alten Tarifverhältnissen zu bleiben.
Wer kann hierzu was sagen. ?
Vielen Dank im voraus
Dagmar