Telekom, Irrtum, nichtig, Rechtssstreit

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Problem mit der Telekom. Im April habe ich von der Telekom für 60,- Euro einen Internetmanager gekauft, mit dem ich die Gebühren für meine kostenpflichtige Service-Telefonnummer selbständig einstellen und verändern kann. Da ich nur selten Änderungen vornehme, lohnt sich der Internetmanager ab etwa einer Laufzeit von 3 Jahren für mich.

Die Telekom hat nun wegen Strukturumstellung viele Service-Nummern zum 31.10.2011 gekündigt, so dass ich mir einen neuen Anbieter suchen musste und der Internetmanager verfällt. Ich habe den Internetmanager also gerade mal 3 Monate bis zur Sommerflaute im Juli/August nutzen können, weil ich jetzt denn einen neuen Anbieter habe.

Im April wusste die Telekom angeblich selber noch nichts von dem Ende ihrer Service-Nummern und hat mir den Internetmanager ohne Hinweis auf die Einstellung der Nummern verkauft. Weder für 3 Monate (bis zur Sommerflaute) noch für 6 Monate (bis zur Kündigung der Telekom zum 31.10.2011) hätte ich den Internetmanager gekauft.

Auch meinen Kompromissvorschlag einer zeitanteiligen Zahlung hat die Telekom abgelehnt. Ich erklärte daraufhin den Vertrag wegen Irrtums für nichtig und verrechnete die Kosten für den Internetmanager mit meinen sonstigen Telefonrechnungen. Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:

„nach Rücksprache mit unserer Rechtabteilung ist der Vertrag über den Internetmanager nicht nichtig. Ihre Anfechtung greift nicht.
Bitte begleichen Sie auch weiterhin alle Forderungen. Ansonsten werden wir die noch offene Forderung an unser Inkassobüro abgeben.

Da die gegensätzlichen Standpunkte wohl nicht zu überbrücken sind, bitten wir von weiterem Schriftwechsel abzusehen.“

Habe ich juristisch eine Chance oder gibt es bessere Möglichkeiten, gegen die Unfairness der Telekom vorzugehen?

Vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ayleen

Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht helfen, ist wohl eher eine Rechtsfrage.
Gruß

Nein, juristisch hast du keine Chance,da ja diese Fragen schon mit den Rechtsexperten der Telekom besprochen wurden.

Bernd Stephanny

Hallo,

je nach dem, um welche Beträge es sich handelt, lohnt sich eine anwaltliche Beratung - evtl. auch über http://www.frag-einen-anwalt.de

VG
Heinz
www.mehr-DSL.de

ds solltest du lieber einen anwalt fragen

Hallo Ayleen,
ich bin Telekomelektroniker und nicht Rechtsanwalt. Bei reinen technischen Fragen helfe ich dir gerne weiter, bei Rechtsfragen hilft dir ein Jurist. Aus meiner Sicht stellt sich die Sachlage für dich nicht gut dar. Du hast zwar einen moralischen Anspruch auf die anteiligen Kosten und es wäre selbstverständlich kundenfreundlich, würde dir die Telekom entgegenkommen, dennoch ist die Telekom im Recht und muß dir nicht entgegenkommen (was sie offenbar auch nicht tun will). Wenn es eine Konsumentenschutzorganisation oder eine Helpredaktion gibt, könnten die möglicherweise intervenieren. Bei einem Betrag von 60,- ist das aber mehr eine Frage des Prinzips als eine echte Geldfrage. Vielleicht sieht ein Anwalt mehr Chancen. Ich würde mich für dich freuen. Viel Glück.
Raoul

Hallo.

Da ich Mitarbeiter der DT AG bin, hänge ich mich generell nicht in Rechtsstreitigkeiten rein.
Ich bitte um Verständnis!

MfG Frank

Sorry, Ayleen…ich hätte Dir für Tarife, Handys usw. etwas sagen könnne, aber der Fall, den Du schilderst, übersteigt meine Erfahrungswerte. :smile: Da sind bestimmt user, die sich damit besser auskennen.

Viel Erfolg & Freundliche Grüße,

telco1

Hallo Ayleen,

ich bin Kundenberater und kein Jurist, kann dir also deine Frage nicht beantworten.

Allerdings find ich die Vorstellung, dass ein Vertrag wegen Irrtum nichtig sein könnte, echt witzig.

LG
ishtari

Trotzdem vielen Dank.
Gruß Ayleen

Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht helfen, ist wohl eher eine
Rechtsfrage.
Gruß

Schade. Trotzdem vielen Dank.
Gruß Ayleen

Nein, juristisch hast du keine Chance,da ja diese Fragen schon
mit den Rechtsexperten der Telekom besprochen wurden.

Bernd Stephanny

Wahrscheinlich wird es sich nicht lohnen, aber der unangenehme Nachgeschmack bleibt. Trotzdem vielen Dank.
Gruß Ayleen

Ja, bin wohl an der falschen Stelle gelandet. Trotzdem vielen Dank.
Gruß Ayleen

ds solltest du lieber einen anwalt fragen

Hallo Raoul,
in der Tat ärgere ich mich vor allem über die Art der Telekom! Danke für deine nette Antwort.
Gruß Ayleen

Trotzdem vielen Dank.
Gruß Ayleen

Trotzdem vielen Dank.
Gruß Ayleen.

Trotzdem vielen Dank.
Gruß Ayleen..

Hallo,
eine Frage habe ich da noch reden wir da von 60 Euro oder von jeden Monat 60 Euro? Wenn es nur 60 Euro sind würde sich der Aufwand juristische Schritte einzuleiten nicht lohnen. Auch wenn die T-Com das schon im voraus wusste und dem Kunde das nicht mitgeteilt und weiterhin dieses Produkt verkauft, muss der Kunde es dies zu erst mal Beweisen das dies ist. Aber ich würde das dem Mitarbeiter schon Glauben. Die Geschäftsführer der T-Com entscheidet innerhalb einer Woche was neues und führt das von heut auf morgen ein und die Mitarbeiter müssen schauen wie sie damit zurecht kommen. Ich würde Vorschlag, belasse es auf die 60 Euro (wenn es nicht monatlich ist) und schreibe es über die Firma ab und gut ist es.

Mit freundlichen Grüßen
Mohr Hans-Werner

Vielen Dank für Ihre Hilfestellung, ist wohl am besten so.