Telekom kündigung umzug 1. wohnsitz

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein problem mit meinem telekomvertrag.
meine mutter erlitt im dezember einen schlaganfall nach langem klinkaufenthalt und reha ist sie nun endlich wieder daheim.
mein 2. wohnsitz liegt 250km von meinem elternhaus (1. wohnsitz) entfernt.
aus finanziellen und „pflegerischen“ gründen werde ich in 2 monaten meinen 2. wohnsitz abmelden und wieder ganz bei meinem eltern wohnen.
mein telekomvertrag (call and surf) läuft noch bis dezember 2011. bei meinen eltern findet sich ebenfalls ein telekomvertrag für internet und festnetz „höherer vertrag“ … kostet 20euro mehr. weiß aber nicht genau, wie der heißt (mit isdn…)
kann ich von einem sonderkündigungsrecht gebraucht machen? oder würde das dann unter „kulanz“ ablaufen?
ich weiß, dass es normalerweise kein kündigungsrecht bei einem umzug gibt.
dennoch wäre das ja ein „besonderer grund“

  1. soziale umstände
  2. ist das ja mein 1. wohnsitz
  3. besteht ein (höherwertiger) telekomanschluss

wie würde so ein schreiben aussehen?
bräuchte ich eine ummeldebescheinigung? (was ja kein problem darstellen sollte)

ich hoffe sie können mir weiterhelfen!

grüße
sphenoidale

Hallo,
was sagt denn die Telekom dazu?
Hast Du bereits angefragt?
Kulanz würde ich nicht von vornherein ausschließen.
VG Hans

Hallo sphenoidale,

die Telekom gewährt eine vorzeitige Kündigung wenn der Kunde in einen Haushalt zieht, in dem bereits ein Telekom-Vertrag mit Laufzeit besteht. Offiziell muss dies ein „höherwertiger“ Telekom-Vertrag sein. Die aktuellen betrieblichen Regelungen besagen aber lediglich, dass eine Vertragslaufzeit bestehen muss. Außerdem darf für diesen bestehenden Vertrag keine Kündigung ausgesprochen worden sein.

Natürlich dürfen die Vertragspartner nicht identisch sein. Die Aufgabe eines Zweitwohnsitzes (mit zweitem Vertrag) und das Bestehenbleiben eines Hauptwohnsitz (mit erstem Vertrag) ist eben kein Umzug. Ich gehe mal davon aus, dass der bestehende Vertrag auf deine Eltern bzw. auf ein Elternteil läuft. Daher sollte es keine Probleme geben.

Es gibt zwar dieses Gesetz, welches besagt, dass der Netzbetreiber einer vorzeitigen Kündigung stattgeben muss, wenn wichtige Gründe (des Kunden) vorliegen. Allerdings besagt dieses Gesetz auch das der Netzbetreiber für die fehlende Restlaufzeit Schadenersatz geltend machen kann.

In dem von dir beschriebenen Fall verzichtet die Telekom auf Schadenersatz (Ablösezahlung). Es ist also beides; Sonderkündigungsrecht und Kulanz. :wink:

Für die vorzeitige Kündigung schicke also bitte ein formloses Kündigungsschreiben unter Angabe der Umstände („ich ziehe zurück zu meinen Eltern“, die Krankengeschichte ist nicht relevant), deines Wunschtermines (nicht Sonntag), der Rufnummer und/oder Kundennummer deiner Eltern (zum Prüfen der bestehenden Vertragslaufzeit) und selbstverständlich deiner eigenen Kundendaten.

Außerdem wird als Nachweis (wie du schon vermutest) eine aktuelle Meldebescheinigung und ein (Unter-)Mietvertrag benötigt. Wenn ein gemeinsamer Mietvertrag bzw. Untermietvertrag nicht vorhanden ist, genügt auch eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern, dass du jetzt/dann in diesem Haushalt wohnst.

Wichtig ist vielleicht noch, dass es wirklich eine aktuell ausgestellte Meldebescheinigung sein muss und dass daraus hervorgeht, dass dies dein Hauptwohnsitz ist. Wie lange du dort bereits gemeldet bist, spielt keine Rolle.

Meldebescheinigung/Mietvertrag etc. kann übrigens auch nachgereicht werden. Lediglich der Eingang der Willenserklärung (Kündigungsschreiben) ist für die Wahrung von Fristen (in deinem Falle nur noch 6 Werktage) relevant.

LG
ishtari

Hallo,
bitte wende dich mit diesen rechtlichen Fragen an einen Juristen oder an die Telekom. Ich kann dir dazu nicht weiterhelfen.
Raoul