Telekom rechnung über ein cent!?

hallo allerseits,

kürzlich habe ich eine rechnung der deutschen telekom über einen cent bekommen für „sonstige leistungen der deutschen telekom“. da ich jedoch einen etwas speziellen vertrag bei der telekom habe (60 stunden online im monat frei und ich zahle nur was darüber geht - nur das, den vertrag an sich zahlt jemand anderes) wundere ich mich schon sehr wofür ich da zahlen soll. über 60 stunden war ich definitiv nicht, und wenn dann genau die sekunde dass gerade der unglaubliche betrag von einem cent fällig würde. nebenbei bemerkt hatte ich vor einiger zeit schonmal so eine rechnung die ich dann aber auch bezahlen musste, sonst hätte es mahngebühren gekostet. wofür soll ich da zahlen - gibt es so etwas öfter?
ich werd morgen mal anrufen, und dann bin ich gespannt was da einen cent gekostet haben soll.
wenn mir nicht klar wird wofür - kann ich dann irgend etwas sinnvolles gegen die rechnung unternehmen?

grüße,

sebastian

p.s. ich weiß, ein cent usw., aber mir geht es dabei eindeutig ums prinzip.

Ist mir auch schon passiert, allerdings 11 Cent.
Bei dir handelt es sich offentsichtlich um Rundungen bei der autom. Berechnung vom System der T-Com, dass kann nicht denken.
Dir entstehen ja keine Nachteile.

Sinvoll ist es, hier gleich 10 Cent zu überweisen, dann hast du für die nächsten 9 Rechnungen deine Ruhe.

Mit der Mahnung hast du recht, die würdest du bekommen. Außer der T-Com ist mit solchem Blödsinn noch keiner auffällig geworden. Es lohnt aber nicht darüber zu philosophieren. Anrufen ist verschwendete Zeit, da landest du im Call-Center.

Torx

Ergänzung:

Wenn du allerdings deinen Spaß mit der T-Com haben möchtest, dann widerspreche der Rechnung schriftlich mit Bitte, die Forderung zu begründen. Weise darauf hin, das bei begründeter Forderung die Rechnung unverzüglich beglichen wir. Das mußt du dann aber bis zum Ende durchstehen. Du bekommst dann weitere Mahnungen, dehnen du auch wiedersprechen mußt. Nach der 10. Mahnung kommt dann ein Schreiben von Ihrem Anwalt, dem du auch wiedersprechen mußt.
Ich hör jetzt auf, dass ist der 1 Cent nicht wert.

Torx

Ich hab dieses Spiel schon durch…nach dem Anwalt kommt dann ein Urteil von einem Gericht…ohne,daß man je Stellung dazu nehmen konnte,bevor das Gericht sein Urteil fällte. In Abwesenheit des „Kunden“ natürlich.Und danach kommen dann wiederrum Mahnungen vom Anwalt (die dann aber weitaus seltener als vorher)…und so weiter…bislang ist kein Ende in Sicht. Allerdings gings bei mir um ca 1100 Euro.

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…nach dem Anwalt kommt dann
ein Urteil von einem Gericht…ohne,daß man je Stellung dazu
nehmen konnte,bevor das Gericht sein Urteil fällte. In
Abwesenheit des „Kunden“ natürlich…

Das bedeutet, dass sich das Urteil dann nur auf die Aussage des Anwalts der T-Com stützt?
Hat man Einsicht in den Antrag + Begründung des Anwalts ?

Torx

Hab ja zusammen mit dem Urteil die Papiere gekriegt,die zur Urteilsfindung beigetragen haben sollen…dabei handelt es sich aber ausschließlich um die Rechnungen bzw Mahnungen,die ich von der Telekom gekriegt habe. Sämtliche Mahnungen des Anwalts bzw meine Widerspruchsschreiben fehlten. Dies hab ich auch dem Gericht mitgeteilt, bislang (ca 2,5 Jahre) bekam ich aber keine Reaktion. Lediglich der Anwalt meldet sich alle 6-12 Monate mal…mit einer ganz normalen Mahnung. Auf die reagier ich dann auch „ganz normal“…ich fordere einen Beweis,daß die Forderung gerechtfertigt ist. So geht das nun schon seit Mai 2002. Ein Anwalt liegt für mich außerhalb meiner finanziellen Möglichkeiten…

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Genau das Problem habe ich auch.

Ich habe im Dezember 2003 der T-Com mitgeteilt, dass ich Probleme beim Verbindungsaufbau habe. Daraufhin haben die mir einen Monteur zur Überprüfung und dann eine Rechnung geschickt. Gegen die Rechnung habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und dafür monatlich ein bis zwei Mahnungen, dehnen ich jedesmal wiedersprochen habe, erhalten. Dann kam das Schreiben vom Anwalt, dem ich auch wiedersprochen habe. genau wie du. Jedesmal habe ich mitgeteilt, dass die Rechnung beglichen wird, wenn die Forderung der T-Com begründet und somit gerechtfertigt wäre. Es kam nie eine Reaktion.
Demzufolge warte ich jetzt auf das Urteil, gegen das ich natürlich auch Beschwerde einlegen werde.

Ich habe aber auch schon mehrmals gehört, dass das Urteil ohne Anhörung oder zumindest einer Stellungnahme gemacht wird. Ist mir ein absolutes Rätzel. Ich werde jedenfalls abwarten.

Gruß
Torx

Weiter in meinem Fall:smiley:er Anwalt hat jetzt also einen sogenannten „Titel“,könnte das Geld also via Gerichtsvollzieher einziehen lassen. Aber er tut´s nicht.Auch nicht nach 2,5 Jahren,obwohl es sich immerhin um fast 1200 Euro handelt. Das Ganze klingt sehr danach,als wüsste der Anwalt sehr wohl,daß die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Wer würde sich schon so eine Summe längere Zeit entgehen lassen ?

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mal angenommen:

Du hast gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Hast du eine Eingangsbestätigung oder irgent etwas anderes vom Gericht erhalten?
Oder deine Einwände per Einschreiben damals übersandt ?

Also irgend einen Nachweis dass du auf das Urteil reagiert hast.

Mir ist bekannt, dass Gerichte so etwas als „Erinnerung“ behandeln und dann einfach zurückweisen.

Torx

Leider war ich damals so naiv,das nicht als Einschreiben,sondern nur als normalen Brief zu schicken. Hab momentan also nix in der Hand,daß ich drauf reagiert hab.

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In deinem Fall wäre jetzt interessant, ob eine Vollstreckbarkeit des Urteis verjährt.
Und ob die Mahnungen des Anwalts aufschiebende Wirkung haben.
Normalerweise könnte der Anwalt dir nun jedesmal eine Rechnung für seine Mahnung stellen !?
Denn der Anwalt wird ja kaum mit dem Urteil in der Tasche auf sein Honorar verzichten. Ich will dich hier nicht verrückt machen.

Vieleicht kann sich zum Thema Verjährung mal ein Rechtsspezi in unsere Diskussion einklinken.

Gruß
Torx

Leider war ich damals so naiv,das nicht als
Einschreiben,sondern nur als normalen Brief zu schicken. Hab
momentan also nix in der Hand,daß ich drauf reagiert hab.

Marco