Telekom Sonderkündigung

Ich habe einen bestehenden Vertrag (Entertain) bei der Telekom bis zum 30.11.11 ! Nur ziehe ich um und dort am neuen Standort ist kein Entertain vorhanden. Nun soll ich entweder für den bestehenden Vertrag Entertain bezahlen oder einen neuen Vertrag abschließen, der dann wieder für 2 Jahre gilt. Jedoch für eine 3000er Leitung, da dort nicht mehr verfügbar ist.
Jedoch erlese ich aus dem AGB der Telekom unter 12.5 dieses hier:

12.5 Sofern bei der betriebsfähigen Bereitstellung festgestellt wird, dass mit der beim Kunden vorhandenen Endleitung der Zugang zu Entertainmentleistungen nicht hergestellt werden kann, so teilt die Telekom dies dem Kunden unverzüglich mit. Beide Ver-tragspartner haben dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits evtl. vom Kunden gezahlte Entgelte werden unverzüglich erstattet.

Daraus verstehe ich, dass ich aus dem Vertrag aussteigen kann, da die Bereitstellung nicht hergestellt und versichert werden kann.

Bitte helft mir…bin am verzweifeln

Denn meiner Meinung nach kann ich da nix für, dass ich umziehen muss und die Telekom kann da nix für, dass die kein Entertain zur Verfügung stellen kann.

Es kann doch nicht rechtens sein, dass ich dann für einen Vertrag bezahlen muss, der gar nicht geliefert werden kann oder geschweige denn, dass ich dadurch um von den ERHEBLICHEN Kosten des Entertains wegzukommen einen neuen 2 Jahres Vertrag abschließen muss.

Vielen Dank

Hallo,

da gab es letztens noch ein Urteil diesbezüglich. Und da stand, dass der Vertrag eingehalten werden muss.
Wenn du umziehst, ist das deine Sache. Die Telekom kann verlangen, dass du für das volle Programm durchzahlst. Dass sie dir einen neuen Vertrag für nur DSL anbietet, ist sehr kulant.

Haelge

Ich habe einen bestehenden Vertrag (Entertain) bei der Telekom
bis zum 30.11.11 ! Nur ziehe ich um und dort am neuen Standort
ist kein Entertain vorhanden. Nun soll ich entweder für den
bestehenden Vertrag Entertain bezahlen oder einen neuen
Vertrag abschließen, der dann wieder für 2 Jahre gilt. Jedoch
für eine 3000er Leitung, da dort nicht mehr verfügbar ist.

Warum ziehst Du auch um… :smile:

Jedoch erlese ich aus dem AGB der Telekom unter 12.5 dieses
hier:

12.5 Sofern bei der betriebsfähigen Bereitstellung
festgestellt wird,

STOP: „bei der betriebsfähigen Bereitstellung“ bedeutet: Wenn der Techniker die Leitung schaltet und dabei feststellt: „Hoppla, da ham die in der Zentrale sich aber vertan, hier geht ja gar kein schnelles DSL!“ dann gilt:

Beide Ver-tragspartner haben dann das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten. Bereits evtl. vom Kunden gezahlte
Entgelte werden unverzüglich erstattet.

Daraus verstehe ich, dass ich aus dem Vertrag aussteigen kann,
da die Bereitstellung nicht hergestellt und versichert werden
kann.

Stimmt nicht, Du hast funktionsfähiges schnelles DSL mit Entertain an dem Standort, für den Du einen 2Jahres-Vertrag abgeschlossen hast!

Denn meiner Meinung nach kann ich da nix für, dass ich
umziehen muss

Nein? Wer dann?

und die Telekom kann da nix für, dass die kein
Entertain zur Verfügung stellen kann.

Aber Du hast Dich mit dem Vertrag verpflichtet, am Standort X zwei Jahre lang Entertain zu bekommen. Die Telekom hat sich verpflichtet, Dir am Standort X zwei Jahre lang funktionierendes Entertain zu liefern.

Es kann doch nicht rechtens sein, dass ich dann für einen
Vertrag bezahlen muss, der gar nicht geliefert werden kann
oder geschweige denn, dass ich dadurch um von den ERHEBLICHEN
Kosten des Entertains wegzukommen einen neuen 2 Jahres Vertrag
abschließen muss.

Fakt ist, dass DU Deinen Teil des Vertrages nicht mehr erfüllen kannst/willst.
Die Telekom will und kann aber (nochmal: Ort der Vertragserfüllung ist Deine jetzige Wohnung!)

So, jetzt sagt Mama -T—: Menno, der Kunde will nicht mehr. Na gut, dann lassen wir ihn aus dem Vertrag raus, aber nur, wenn er am neuen Standort dort wieder unsere Leistungen neu beuaftragt.

Ist - wenn man mal auch einen Blick von der Seite des Netzbetreibers auf die Angelegenheit wirft - eine faire Sache.
Noch fairer wäre es, wenn man die angelaufene Vertragslaufzeit auf den neuen Vetrag anrechnen würde. Aber Mama -T— hat ja schon einiges in Dich investiert, als sie die Entertain Sachen geliefert und den Anschluss erstellt hat.

Alternative:
Am alten Standort übernimmt ein Nachmieter deinen Vetrag (samt Nummer, Geräten, Restlaufzeit).
Am neuen Standort wird dann ein neuer Vetrag gemacht.
Aber hoppla: Wo ist da der Vorteil für Dich? Eben, es gibt keinen, nur Nachteile. Also ist die gefundene Lösung doch für beide Parteien nachvollziehbar und in Ordnung.