Prinzipiell ist ein Umzug kein ausreichender Grund für eine Sonderkündigung. Hier steht der Gesetzgeber dem Anbieter zu, dass er eine ausreichende Planungssicherheit für seine Einnahmen braucht und sie als Vertragspartner der Laufzeit zugestimmt haben (zugegebenermaßen zwangsläufig mit dem akzeptieren der AGB)
Man sollte es auf jeden Fall über Kulanz versuchen. am besten schriftlich um vorzeitige Vertragsauflösung bitten. Die Telekom ist aber nicht verpflichtet ihre Freundin früher aus dem Vertrag zu entlassen. Drohen Sie vielleicht mit dem Verlust von zwei Kunden. dabei aber Maß halten und höflich und sachlich bleiben.
Die Telkom schreibt zu diesem Thema:
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Wenn wir Ihnen am neuen Wohnsitz die bisherige vertraglich vereinbarte Leistung nicht anbieten können, können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig kündigen. Selbstverständlich bleibt eine frühere ordentliche Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf der Vertragslaufzeit von dieser Regelung unberührt.