Telekom Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Hallo Zusammen,

meine Freundin hat ihren Telekomanschluss gekündigt, da sie bei mir einzieht. Leider soll dieser noch bis April 2015 weiterlaufen (Wegen vertragslaufzeit). Gibt es für solche Fälle ein Sonderkündigungsrecht? Ihren Anschluss kann nicht mit zu mir übernehmen, da ich bei meinem Anbieter ebenfalls 2 Jahe Vertragslaufzeit habe.

DAnke im Voraus.

Guten Morgen,
wenn ihre Freundin zu Ihnen zieht und dort besteht schon ein Telefon Anschluss habt ihr auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht. Die Problematik was ich dabei nur sehe ihr seit bei zwei verschiedene Anbieter und somit gibt es dort ein Problem. Ich würde es aber glaubhaft der Telekom schildern das es vor Ort schon einen Telefonanschluss gibt und das es nicht nötig ist noch einen zweiten zu beanspruchen. Sollte die Telekom nicht einwilligen habt ihr zwei Möglichkeiten entweder beide Anschlüssen zahlen und nutzen oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Mohr Hans-Werner

Hallo zurück,
diese rein rechtliche Frage kann ich als Techniker nicht beantworten. Ich vermute, dass es für einen Umzug kein Sonderkündigungsrecht gibt. Am besten, du verhandelst mit der Telekom und versuchst, einen Vergleich (halbe Restkosten) zu erreichen. Viel Erfolg. LG Raoul

Hallo.

Normalerweise gibt es kein Sonderkündigungsrecht, außer an Ihren Ort ist keine Versorgung durch die Deutsche Telekom gegeben.
Dann kann der Anschluß gekündigt werden. Oder es gibt bestimmte Leistungen nicht wie DSL.

MfG Frank

Prinzipiell ist ein Umzug kein ausreichender Grund für eine Sonderkündigung. Hier steht der Gesetzgeber dem Anbieter zu, dass er eine ausreichende Planungssicherheit für seine Einnahmen braucht und sie als Vertragspartner der Laufzeit zugestimmt haben (zugegebenermaßen zwangsläufig mit dem akzeptieren der AGB)

Man sollte es auf jeden Fall über Kulanz versuchen. am besten schriftlich um vorzeitige Vertragsauflösung bitten. Die Telekom ist aber nicht verpflichtet ihre Freundin früher aus dem Vertrag zu entlassen. Drohen Sie vielleicht mit dem Verlust von zwei Kunden. dabei aber Maß halten und höflich und sachlich bleiben.

Die Telkom schreibt zu diesem Thema:
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Wenn wir Ihnen am neuen Wohnsitz die bisherige vertraglich vereinbarte Leistung nicht anbieten können, können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig kündigen. Selbstverständlich bleibt eine frühere ordentliche Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf der Vertragslaufzeit von dieser Regelung unberührt.

Hallo tcm.

Warum Sonderkündigung? Bei Darlegung der Situation besteht vllt. Möglichkeit auf Kulanz, aber eine Rechtspflicht ist hier nicht erkennbar. Die gern genutze Begründung, dass der Anbieter in diesem Fall ja nicht liefern kann, ist ausgelutsch. Denke, eine paar nette Wort führen sicher in die richtige Richtung :smile:

VG maba