Telekom Tarifänderung Kündigung

Für meine ehrenamtliche Tätigkeit in der Seniorenberatung bitte ich um Hilfestellung in folgendem Fall:

Herr B. hat im März 2011 von der Telekom Deutschland eine „Auftragsbestätigung zu Ihrem (telefonischen) Auftrag vom 18.02.2011“ erhalten. Dieser „Auftrag“ enthielt eine Tarifänderung, die für Herrn B. keine Vorteile außer Mehrkosten in Höhe von ca. 6,50 Euro monatlich brachte. Herr B. hat selbst nie mit der Telekom telefoniert und hat nie einen „Auftrag“ erteilt. Der „Auftragsbestätigung“ hat er nicht widersprochen, da er die Post nicht gelesen hat (82 J., blind) und auch keinen Handlungsbedarf sah, da er nie etwas mit der Telekom vereinbart hatte. Ein Mitarbeiter der Telekom hat wohl mit seiner Frau gesprochen, die nicht Vertragspartner der Telekom ist. Diese Telefonwerbung war übrigens unerwünscht und daher rechtswidrig (die Telekom wurde deshalb mehrfach verurteilt).

Ich habe daher vor kurzem den Vertrag gekündigt und an die Telekom die Forderung gestellt, die Tarifänderung zu annullieren und ihm die Mehrkosten zu erstatten. Die Telekom hat die Anullierung der Tarifänderung abgelehnt und die Kündigung mit Hinweis auf den Vertrag erst zum März 2013 akzeptiert.

Meine Frage: Ist diese „Auftragsbestätigung“ ohne Auftrag - auch wenn ihr nicht widersprochen wurde - überhaupt rechtskräftig? Ist der Vertrag fristlos (wg. arglistiger Täuschung, rechtswidrige Telefonwerbung, sittenwidrig) kündbar?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Beste Grüße, Walser.

Sie wäre nur dann Rechtskräftig wenn es sich es sich bei Herrn B. um einen Kaufmann handeln würde, er als gewerblich tätig wäre. Ich nehme mal an das dem nicht so ist…

Entsprechend dürfte die Telekom hier auf schwachen Beinen stehen. Die Leute der Verbraucherzentrale dürften diese Fälle zu genüge kennen.

Hallo,

ich würde da erstmal in einen T-Punkt gehen. Am besten Samstag-Vormittag, wenn der Laden voll ist. Zuerst wird man Ihnen sagen, dass eine Kündigung im T-Punkt nicht möglich sei. Das wäre dann der Punkt, an dem ich Rabatz machen würde und auch durchaus den blinden 82jährigen anführen würde, der ohne sein wissen diesen Vertrag aufgedrückt bekommen hat. Da werden sich schon einige Leute umdrehen und interessiert zuhören.
2. Tip: Telekom anrufen und den Mitschnitt des Gesprächs erbitten. Die Telekom zeichnet zu Beweiszwecken Vertragsabschlüsse auf. Wenn die das nicht vorlegen können, ist die Änderung auch nicht wirksam…es sei denn, jemand hat noch zusätzlich etwas unterschrieben.

Gruß,

twilight666

Hallo,

ich sehe hier nur das Problem mit der Ehefrau, die ja wohl sehen und lesen kann und auch die tatsächliche Nutzerin des Inernet ist.
Der blinde 82-Jährige wird auch in der Vergangenheit damit nichts zu tun gehabt haben.
Nun zur Sache, wenn der blinde Nutzer Vertragspartner war uns ist, kann er dem Vertrag widersprechen und einfach bei der nächsten Abbuchung diese Zahlung zurückholen. Erst dann wird die Telecom wach.
Trotzdem jetzt noch einmal anschreiben, auf die Tatsachen hinweisen und ankündigen, dass der nächsten Abbuchung widersprochen wird und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten der Telecom anfallen.
Den Vertrag wegen Täuschen (ob arglistig, kann ich nicht sagen) und Vertrag ohne Vertragsgrundlage und tatsächlicher Vertragsvereinbarung Widerrufen.
Selbstredend kann bei dieser Gelegenheit noch einmal zurückgefordert werden, was zu Unrecht abgebucht wurde.
MfG
PB