Telekom Umzug Kündigung des neuen Vertrags

Bei der Telekom muß man bei einem Umzug ja einen neuen Vertrag abschließen.
Darauf folgt dann auch ein Schreiben der Telekom: „Die genauen Termine, zu denen Ihr bisheriger Vertrag endet und die Leistungen Ihres neuen Vertrags bereitgestellt werden, haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.“
Daraufhin macht man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerruft den neuen Vertrag schriftlich.
Evtl. bekommt man von der Telekom ein Schreiben, in dem der alte Vertrag, dessen Beendigung ja schriftlich bestätigt wurde, wieder in Kraft gesetzt wurde.
Es liegen doch 2 getrennte Rechtsgeschäfte vor. Mit welchem Recht reaktiviert die Telekom den alten Vertrag und was kann man da tun??

Vielen Dank

Hallo

Ich glaube nicht, dass da zwei getrennte Rechtsgeschäfte vorliegen. Normalerweise unterliegen doch solche Verträge Kündigungsfristen. Ebeso enthalten solche Verträge Klauseln über die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung regelmäßig nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines neuen Vertrags, der an die Stelle des alten tritt.

Gruß
smalbop

Die telekom versucht bei Wohnungswechsel immer wieder, einen neuen Vertrag unterzuschieben. der normale Bürger wie auch die Verbraucherschützer gehen aber davon aus, dass das nicht zulässig ist.
Warum sollte der Vertrag sich ändern, nur weil er am anderen Ort erfüllt wird? Was die Telekom aber darf: Für die Umstellung auf den neuen Ort so um die 60€ kassieren.
Warum überhaupt bei Telekom bleiben? Wer nur telefonieren will, ist im Mobilfunk besser und billiger (ab 10€) aufgehoben. Und Internetanbieter gibt es jede Menge. das kann es günstiger sein, halt ein paar Monate zwei Verträge laufen zu lassen.

Bei der Telekom muß man bei einem Umzug ja einen neuen Vertrag
abschließen.

So möchten es die Netzbetreiber.
Das ist aber strittig.
Nach meinem Rechtsgefühl (BKA) sollte es korrekt so zugehen:

Am neuen Standort Leistung nicht möglich? Dann Vertragsbeendigung gegen einmalige Abschlagszahlung an den Betreiber.

Am neuen Standort möglich? Dann Weiterführung des alten Vetrages am neuen Standort, aber Kostenbeteiligung für die Umschaltung.

Daraufhin macht man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und
widerruft den neuen Vertrag schriftlich.

Der Abschluss des neuen war aber an die Kündigung des alten gebunden.
Ich gehe mal davon aus, dass in den Bedingungen auch irgendwo drinsteht, dass der alte Vertrag nur kündbar ist, weil der neue abgeschlossen wurde. Ganz so sieht es doch bei Vertragsändeurngen aus.
Da hat einer z.B. einen analogen Anschluss mit 6 Monaten Restlaufzeit und will ISDN, mit dann neuer Vetragslaufzeit. Das ist ein verbundenes Rechtsgeschäft.

Dein Ansatz ist ja interessant, vor allem, weil er damit über die fragwürdige Auffassung zur Neuvertragspflicht dem Betreiber „hintenrum“ eins auswischen würde.

Aber ich denke, dass klappt nicht. Weder theoretisch noch praktisch.

Es liegen doch 2 getrennte Rechtsgeschäfte vor.

Das eben bezweifele ich.