Bitte genau lesen, es ist etwas kompliziert:
Bei einem ISDN-Anschluß A der Telekom hat sich gezeigt, daß einige Arcor-Telefonkunden, bspw. Arcor-Anschluß B, diesen Telekom-Anschluß nicht erreichen können. Es kommt eine Ansage _der_Telekom_ (an der „Stimme“ erkannt), dieser Anschluß sei nicht verfügbar.
Andere Teilnehmer (Arcor und Telekom) können aber von dem Arcor-Anschluß B problemlos erreicht werden.
Wiederum andere Teilnehmer können besagten Telekom-Anschluß A aber auch erreichen.
Es gibt eben eine handvoll Arcor-Teilnehmer (oder alle?) (speziell z.B. Anschlußinhaber B, der Vater von A), die Anschluß A nicht erreichen können.
Das ist ein unhaltbarer Zustand, daß Vater seinen Sohn nicht erreichen kann, nur weil sie verschiedene Telefonanbieter nutzen!
(Umgekehrt aber: Sohn kann Vater mit und auf selber Nummer problemlos anrufen!)
Telekom schiebt die Schuld auf Arcor und umgekehrt.
Wen von beiden kann man jetzt zur Störungsbehebung zwingen, beide weigern sich?
Hat man als Telefonkunde ein _Recht_ darauf, grundsätzlich (also, von _zeitweiligen_ Störungen mal abgesehen) alle Anschlüsse erreichen zu können bzw. von allem Anschlüssen erreichbar zu sein?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Knauer,
nach deiner Schilderung hat Arcor ganz offensichtlich ein Routingproblem. Gestört ist in diesem Falle der Arcor-Kunde, der teilweise nicht erreicht werden kann, bzw. keine Verbindung in ein anderes Netz erhält.
Der Fehler ist also bei der Kundenverwaltung des gestörten Teilnehmers zu melden und von deren Technik zu beheben.
Gruß
Eckard
Hallo!
nach deiner Schilderung hat Arcor ganz offensichtlich ein
Routingproblem. Gestört ist in diesem Falle der Arcor-Kunde,
der teilweise nicht erreicht werden kann,
Nein, genau nicht. Er kann ERREICHT werden, er kann nur nicht ERREICHEN. Und zwar hat sich das Problem bisher nur bei genau diesem (Telekom-)Anschluß seines Sohnes gezeigt.
bzw. keine
Verbindung in ein anderes Netz erhält.
Also, genauer, nicht KEINE Verbindung in das andere Netz, sondern nur zu dieser bestimmten Nummer im anderen Netz. Alle anderen Nummer erreicht er, egal in welchem Netz sie liegen.
Der Fehler ist also bei der Kundenverwaltung des gestörten
Teilnehmers zu melden und von deren Technik zu beheben.
Spielt es dabei eine Rolle, daß die Fehleransage eine Ansage der Telekom ist?
Spielt es dabei eine Rolle, daß die Fehleransage eine Ansage
der Telekom ist?
Hallo, Knauer,
nein, für den Teilnehmer ist sein Netzbetreiber der Ansprechpartner.
Da es sich aber um ein Problem handelt, das den Netzübergang betrifft, wird die Lösung wohl nicht von heute auf morgen möglich sein.
Sicherheitshalber sollte auch der (vergeblich) Anrufende bei seiner Gesellschaft eine Störung melden.
Nebenbei gesagt: Das Thema ist eigentlich keine Rechtsfrage und wäre besser im Brett - Telekommunikation: Festnetz-Telefonie - aufgehoben gewesen.
Gruß
Eckard
Da es sich aber um ein Problem handelt, das den Netzübergang
betrifft, wird die Lösung wohl nicht von heute auf morgen
möglich sein.
Es hat hier auch niemand eilig. Es geht darum, daß es überhaupt angegangen wird.
Sicherheitshalber sollte auch der (vergeblich) Anrufende bei
seiner Gesellschaft eine Störung melden.
Jaja, darüber sind wir aber längst hinaus.
Sowohl A, als auch B haben jeweils bei ihrem Netzbetreiber die Störung gemeldet.
Nichts passiert, jeder der beiden Betreiber behauptet, bei ihm sei alles in Ordnung.
Genau deshalb bin ich jetzt auch in diesem Forum:
Also, nochmal meine Fragen:
Wen von beiden kann man jetzt zur Störungsbehebung _zwingen_?
Hat man als Telefonkunde ein _Recht_ darauf, grundsätzlich (also, von _zeitweiligen_ Störungen mal abgesehen) alle Anschlüsse erreichen zu können bzw. von allem Anschlüssen erreichbar zu sein?
Das sind beides RECHTSfragen…
Vielen Dank trotzdem schonmal für die Hinweise, aber vielleicht kann mir doch noch jemand weiterhelfen?
Antwort ad hoc:
Jeder kann nur seinen eigenen Vertragspartner zwingen, einen etwaigen Fehler zu beseitigen. Ein Arcorkunde hat also z.B. keine Ansprüche gegenüber der Telekom. Es ist allerdings denkbar, dass auch ein Anspruch gegen Arcor besteht, selbst gegen die Telekom vorzugehen. Ganz schwierig, das so zu beurteilen.
Insbesondere ist ja die Beweisfrage unklar. Du weißt selbst nicht und kannst schon gar nicht beweisen, wo der Fehler liegt. Damit ist nicht mal klar, wer denn nun in Anspruch genommen werden kann.
Levay
Jeder kann nur seinen eigenen Vertragspartner zwingen, einen
etwaigen Fehler zu beseitigen. Ein Arcorkunde hat also z.B.
keine Ansprüche gegenüber der Telekom. Es ist allerdings
denkbar, dass auch ein Anspruch gegen Arcor besteht, selbst
gegen die Telekom vorzugehen.
Könnte es auch umgekehrt sein?
Insbesondere ist ja die Beweisfrage unklar. Du weißt selbst
nicht und kannst schon gar nicht beweisen, wo der Fehler
liegt. Damit ist nicht mal klar, wer denn nun in Anspruch
genommen werden kann.
Ja, eben genau, deshalb bin ich hier.
Was ist in solchen Fällen zu tun: Wenn man nicht weiß, wer Schuld ist, bzw. es nur auf 2 Unternehmen eingrenzen kann, die es beide ablehnen?
Man kann ja nicht auf gut Glück eines der beiden vor den Kadi zerren?