es würde der diskusion helfen, wenn du die zitieren urteile
lesen würdest. das kündigungsrecht begründet sich hier auf
eine fehlerhafte klausel in dem agb des anbieters.
Ich habe es gelesen. Und ja, ich bin der gleichen Ansicht wie das AG und ja, es gibt mWn keine Urteile höherer Instanzen. Das AG hat aber damit nicht nur eine Klausel kassiert, sondern eben auch klar ein Kündigungsrecht in diesem Fall bejaht. In wie weit das vor höheren Gerichten und mit den jeweiligen Verträgen ausgeht, weiß natürlich niemand. Den Verweis des AG auf § 307 finde ich vertretbar und tendentiell wird heute „verbraucherfreundlicher“ entschieden. Die Rechtsmeinung, daß ein Umzug ein Kündigungsrecht bedingt in den Fällen, in denen der Provider keine Leistung bringen kann (oder will), ist aber durchaus verbreitet. Ob das für den OP zutreffen würde, ist eine andere Frage. Aber mich ärgert es, daß hier immer nur pauschal auf pacta sund servanda verwiesen wird, obgleich gerade Vertragsrecht ein sehr schwieriges Thema ist und schon so mancher vor Gericht eine Überraschung erlebt hat.
Der OP sitzt auch ein wenig zwischen den Stühlen - auch wenn die genaue Sachlage nur klar wäre, wenn man den Vertrag und den Schriftwechsel genau lesen würde. Auf der einen Seite bedeutet bei der Telekom ein Umzug automatisch eine Vertragsverlängerung (http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/…), auf der anderen Seite hat er ordentlich zum Vertragsende gekündigt. „Das Pärchen wollte nun in die neue Wohnung den bisherigen Anschluss mitnehmen, was aber aufgrund der vorliegenden Kündigung von der T-COM verweigert wurde“ - ich denke da eher an „dumm gelaufen“ und daher auch mein Tipp mit der c’t, da ist dann oft plötzlich alles unkompliziert möglich. IMHO fehlen auch ein paar Angaben, wie z.B. ein klare Aussage, daß am neuen Wohnort auch die Telekom als Anbieter um Zuge kommen sollte?
weiterhin
vertritt genau ein amtsgericht die meinung. würde hier bgh
stehen, wäre es eine überlegung drüber nach zu denken, aber
das ist ein amtsgericht…
Im Prinzip richtig, nur ist ein Urteil in diese Richtung nun mal „besser“ als gar keines. Und zumindest kenne ich auch 2 Fälle, in denen ein Hinweis auf das Urteil den jeweiligen Anbieter zum Einlenken bewegt hat. Ob aus nur Kulanz oder aus Angst vor weiteren Urteilen, sei mal dahingestellt.
de facto ist zwar der übliche tk vertrag personen gebunden,
doch wenn der kunde in ein nicht erschlossenes gebiet zieht,
sieht die herrschende meinung das eher als eine annahmeverzug
und berechtig den kunden in keinem fall zu einer fristlosen
kündigung.
Zum einen sah zumindest ein AG das etwas differenzierter, zum anderen ist das neue Gebiet ja nicht unerschlossen. Und „herrschende Meinung“? Sicher nicht.
Warum die Telekom den alten Vertrag nicht einfach in einen neuen Vertrag am neuen Standort wandelt, weiß wohl nur der Sachbearbeiter. Sinnvoll erscheint mir die geschilderte Lage auch aus Sicht der Telekom nicht.
und wo liegen den die vorteile des tk anbieter deiner meinung?
er war bereit die leistung bis vertragsende zu erbringen.
Nein, denn dann hätte er am neuen Standort den Vertrag weiter erfüllt bzw. umgewandelt oder verlängert oder… Keine Frage, die Kündigung war „ungeschickt“ - kennt man die Abläufe bei den Anbietern, denn so wie es geschildert wurde, wäre ja gar keine Kündigung notwendig gewesen. Die Telekom hätte lediglich jetzt vorschlagen müssen, die Kündigung zurückzunehmen und einen „normalen“ Umzug zu machen. Warum das nicht passiert ist, weiß niemand, vermutlich nicht mal die Telekom, daher wieder der Tipp, es mal bei der c’t zu versuchen.
das ist hier ein rechtsforum, also bitte lass lustiges copy
and paste von irgendwelchen urteilen, die du nicht gelesen und
verstanden hast und vorallem, deren Tragweite dir nicht bewußt
ist. das ist keine ami anwalt serie wo es ein richter recht
gibt, hier gilt immer noch das bgb.
Spar dir so was einfach, solche Plattitüden kommen sonst nur von SJ.