Die Telekom ist verpflichtet den KD auf alle eventuell entstehenden Kosten vorher hinzuweisen. Die Mitarbeiter in der Hotline sind verpflichtet diesen Kostenhinweis in dem Störungsticket einzutragen.
Sie sollten den Kosten auf jeden Fall erst mal schriftlich widersprechen. Wenn der Mitarbeiter den Kostenhinweis nicht schriftlich hinterlegt hat, haben Sie sehr gute Chanchen das Geld bzw eine Gutschrit zu bekommen.
Wenn der Mitarbeiter einfach rein geschrieben hat, dass er Sie auf Kosten hingewiesen hat, ist es ungewiss, ob die Telekom die Kosten, oder eine Teil davon aus Kulanz erstattet.
Ich bin mir hier über die rechtlichen bzw organisatorischen Auswirkungen nicht sicher.
Wenn der Mitarbeiter mit solchen Sachen schon häufiger aufgefallen ist, drohen ihm Konsequenzen. Allerdings arbeiten in den meisten Hotlines keine Telekom-Mitarbeiter sondern bei Subunternehmern angestellt Arbeitnehmer. An die, kommt die telekom auch nicht ohe weiteres ran. Allerdings sind die Subunternehmer sehr darauf bedacht, bei der Telekom nicht mt zu vielen solcher Negativfälle aufzufallen.
Bei einem Rechtsstreit steht vermutlich Aussage gegen Aussage. Hier kann ich nicht sagen, wie es ausgeht.
Selbst wenn das Gespräch, mit Ihrem Einverständnis, zu Schulungszwecken aufgenommen wurde, wird es nicht so lange gespeichert. Und ob es überhaupt vor Gericht verwertbar wäre ist mir nicht bekannt.
Auf jeden Fall schriftlich widersprechen. Brief oder Fax an die Adresse auf der Rechnung.
Den Widerspruch mit so vielen infos wie möglich versehen.
Ihre Kundennummer
Den Fall kurz darlegen
Wenn bekannt:
Datum, Uhrzeit
Name des Mitarbeiters der Hotline
Die Ticketnummer (finden Sie in ihrem Kundencenter)