Telekom weist nicht auf Kostenpflichtigkeit einer Leistung hin

Hallo,
das Problem ist kurz erklärt. Es kam immer wieder zu Störungen des Telefonanschlusses. Die Telekom konnte per Fernzugriff keine Probleme finden und schickte einen Servicetechniker. Der fand einen Fehler in der Telefonanlage.

Mir ist mittlerweile bekannt das die Telekom nur für ihre eigenen Geräte zuständig ist und diese Leistung damit kostenpflichtig wird.

Allerdings wusste ich das vor dem Einsatz nicht und erhielt an der Hotline keinen Hinweis darauf, was rechtlich aber Voraussetzung ist. Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren? Das der Einsatz Geld kostet ist okay aber dann bitte mit einer Ankündigung und vor allem zu einem fairen Preis und nicht 100 Euro für 5 Minuten Ausmessen. Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten zumindest zu einem vernünftigen Preis zu kommen?

Was sagt denn die Telekom selber dazu? Per Brief mal an diese gewendet? NICHT per Tele an die Hotline, das bringt nachher wenig, sollte es zu einer Auseinandersetzung kommen.

Ansonsten dann damit an die Verbraucherzentrale. Auch gut, wenn dann schon eine Antwort der Telekom vorliegt.

Diese Kostenpflicht wurde schon in den AGB beschrieben du kommst also um das Geld nicht herum da du bereits vorher über diese Info informiert warst und es auch unterschrieben bzw. bestätigt hast.

Wie immer, die Einschränkung, dass dies keine Rechtsauskunft ist und ich kein Jurist - und immer nur mein Vorschlag ist, damit umzugehen.
Hallo AndiS, hast Du irgendeinen Auftrag der Telekom unterschrieben? Oder nach Fertigstellung eine Quittung ausgestellt? Wenn nichts schriftliches gegenüber der Telekom das Gegenteil beweist, dann soll die Telekom mal beweisen :smile:
Stelle es der Telekom dar, wie hier. Die werden mit Anfahrt etc argumentieren, Du hältst dagegen, dann hätten sie ja gleich beim Ausmessen feststellen können, dass es nicht ihre Leitung sondern der Appartat gewesen ist. Jedenfalls mußte wohl ein bißchen hinundher schreiben - und nicht bezahlen! Sollen sie doch zum Gericht gehen. Dann müssen sie auch belegen, dass der Auftrag exisitierte …

nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen und viel Glück.

Die Telekom ist verpflichtet den KD auf alle eventuell entstehenden Kosten vorher hinzuweisen. Die Mitarbeiter in der Hotline sind verpflichtet diesen Kostenhinweis in dem Störungsticket einzutragen.

Sie sollten den Kosten auf jeden Fall erst mal schriftlich widersprechen. Wenn der Mitarbeiter den Kostenhinweis nicht schriftlich hinterlegt hat, haben Sie sehr gute Chanchen das Geld bzw eine Gutschrit zu bekommen.
Wenn der Mitarbeiter einfach rein geschrieben hat, dass er Sie auf Kosten hingewiesen hat, ist es ungewiss, ob die Telekom die Kosten, oder eine Teil davon aus Kulanz erstattet.

Ich bin mir hier über die rechtlichen bzw organisatorischen Auswirkungen nicht sicher.
Wenn der Mitarbeiter mit solchen Sachen schon häufiger aufgefallen ist, drohen ihm Konsequenzen. Allerdings arbeiten in den meisten Hotlines keine Telekom-Mitarbeiter sondern bei Subunternehmern angestellt Arbeitnehmer. An die, kommt die telekom auch nicht ohe weiteres ran. Allerdings sind die Subunternehmer sehr darauf bedacht, bei der Telekom nicht mt zu vielen solcher Negativfälle aufzufallen.
Bei einem Rechtsstreit steht vermutlich Aussage gegen Aussage. Hier kann ich nicht sagen, wie es ausgeht.
Selbst wenn das Gespräch, mit Ihrem Einverständnis, zu Schulungszwecken aufgenommen wurde, wird es nicht so lange gespeichert. Und ob es überhaupt vor Gericht verwertbar wäre ist mir nicht bekannt.

Auf jeden Fall schriftlich widersprechen. Brief oder Fax an die Adresse auf der Rechnung.
Den Widerspruch mit so vielen infos wie möglich versehen.
Ihre Kundennummer
Den Fall kurz darlegen
Wenn bekannt:
Datum, Uhrzeit
Name des Mitarbeiters der Hotline
Die Ticketnummer (finden Sie in ihrem Kundencenter)