Hallo,
moin mir ist in den letzten beiden Rechnungen aufgefallen, daß die deutsche Telekom nun wohl schon den Wählstrom berechnet.
Meine Frau hat ihr Handie verlegt, und es zweimal angewählt.
Obwohl dort keine Mailbox oder dergleichen aktiviert ist, wurde zweimal je eine Minute berechnet.
Auf meine Beschwerde wurde mir zuerst mitgeteilt, dass ich doch bei der 1und1 wäre… Eigenartig, nur das Internet mit VOIP läuft über die 1un1, das ISDN … weils mit der 1und 1 manchmal dünn mit der Verbindung werden kann habe ich immer noch bei der Telekom.
Bekomme zumindestens noch eine Rechnung darüber…
Man wollte die Sache prüfen… und erstaunlicherweise hat man mir mitgeteilt, dass das so richtig ist.
Vor dem Anruf habe ich auch das D1 meiner Frau angerufen um festzustellen ob nicht vielleicht doch was eingestellt ist…
Fehlanzeige… aber die nächste REchnung hatte natürlich wieder diesen Posten.
Ergo muss man wohl den Wählstrom bei der Telekom bezahlen wenn man sich untersteht VOIP bei anderen und Call by Call betreibt.
Hat jemand ähnliche Vorkommnisse??? Es lohnt keine Auseinandersetzung weil es trotz gehöriger Verbindungspreise von 22-23 cent immer nur um „Pfennige geht“.
Hallo,
Meine Frau hat ihr Handie verlegt, und es zweimal angewählt.
Obwohl dort keine Mailbox oder dergleichen aktiviert ist,
wurde zweimal je eine Minute berechnet.
viele Mobilfunkanbieter aktivieren standardmäßig für ihre Kunden den Service, dass man bei Anrufen, während das Mobiltelefon ausgeschaltet ist, per SMS benachrichtigt wird. Dies wird dadurch finanziert, dass auch in diesem Fall der eigentlich erfolglose Anrufversuch angenommen wird und somit der Anrufer ein Gespräch bezahlt.
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PHvL
Für die Berechnung der Preise sind die Verbindungsdauer, die Verbindungsart sowie die Tarifzeiten maßgebend.
Die zu bezahlende Verbindungsdauer beginnt grundsätzlich mit der Entgegennahme des Anrufs beim angerufenen Anschluss. Die Verbin-dungsdauer endet, sobald die Verbindung getrennt wird. Beginn und Ende der Verbindung werden sekundengenau erfasst.
Die Verbindungsdauer wird in Zeiteinheiten unterteilt. Angefangene Zeiteinheiten zählen als volle Zeiteinheiten. Für Verbindungen unter einer Sekunde Verbindungsdauer wird als Verbindungsdauer eine Sekunde zu Grunde gelegt.
Verbindungen der Deutschen Telekom werden, soweit für die jeweilige Verbindung nichts Abweichendes geregelt ist, mit einer Zeiteinheit von 60 Se-kunden abgerechnet. Je angefangene 60 Sekunden werden die jeweils angegebenen Preise berechnet.
Quelle: AGB der Deutschen Telekom
Verbindung… das ist mir auch klar, es hat aber keine bestanden…
also bescheisst die liebe Telekom…
Auch diese Ansage mit der Abwesenheit kam nicht… wie sollte sie auch bei zweimal klingeln…
Hallo Fragewurm,
Verbindung… das ist mir auch klar, es hat aber keine
bestanden…
also bescheisst die liebe Telekom…
Ist eher die andere Seite!
Ob die Gegenseite abgehoben hat, wird der Telekom von der Seite des Angerufenen rückgemeldet.
MfG Peter(TOO)
was meinst Du mit anderer Seite… wohl die T-Mobil… denn es hat wie bei meinem Anruf definitiv keine Verbindung stattgefunden!!