kann man die Kosten für Internet und Mobiltelefon, welche auch teils für die Arbeit genutzt wurden in der Steuererklärung gelten machen obwohl bereits der Arbeitgeber eine Internetpauschale neben dem eigentlichen Gehalt zahlt und diese auch separat auf dem Gehaltszettel gelistet ist?
heißt nicht, dass der Arbeitgeber irgendwelche Kosten steuerfrei erstatten würde - unabhängig davon, dass er das in diesem Fall nicht dürfte.
Schau Dir doch mal die Gehaltsabrechnung genau an - ich bin ziemlich sicher, dass diese „Internetpauschale“ steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird.
Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die beruflich veranlassten Telekommunikationskosten als Werbungskosten geltend machen. Ob diese sich auswirken, steht auf einem anderen Blatt: Erst wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € übersteigen, wirkt sich das überhaupt aus. Da packst Du dann die üblichen nicht beanstandeten Beträge auch noch mit rein, Kontoführungsgebühr 30 € und Fachliteratur 200 €, dann kommt wenigstens ein bissele was dabei raus.
Ja, die Pauschale wird versteuert. Besten Dank für die ausführliche Antwort. Schön, dass es neben den vielen Trollen (ich dachte die wären alle auf Twitter ) hier noch Leute mit konstruktiven Antworten gibt
Hätteste das gleich dazu geschrieben, hätte sich meine Antwort erübrigt. Lehre fürs Leben, dass Informationsmangel Mißverständnisse erzeugt!
Un vom trollen mein Lieber, bin ich meilenweit entfernt!
ramses90