Telemediengesetz und öffentlicher Dienst

Hallo zusammen,

habe mir das Telemediengesetz 2007 unter dem Aspekt E-Mail angeschaut.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Impressum-Angaben sich auf kommerzielle Mails beschränken? Oder sind E-Mails des öffentlichen Dienstes (z.B. Verwaltung, private Nutzung nicht ausdrücklich verboten) in einer Form ebenfalls betroffen?? Falls ja, welche Formulierung/welcher Artikel besagt das? Danke für einen Tipp, falls das Gesetzt jemand gut kennt

Auch hallo.

Habe ich das richtig verstanden, dass die :Impressum-Angaben
sich auf kommerzielle Mails beschränken?

Hier scheint eine kleine Verwechslung mit einem anderen Gesetz vorzuliegen, wie ein kleines Studium von http://www.telemedien-und-recht.de/#a11 beschreibt

mfg M.L.

Ja, stimmt. Danke!
…muss ich mir jetzt das anschauen.

Danke für den Hinweis.

Gruss Jörg