Teleskopschlagstock

Ich besitze einen Teleskopschlagstock, den ich nach Information des Händlers (Waffenhändler - kein Trödelladen) legal mitführen darf.

Ausgenommen von dieser Erlaubniss sind „Verabredete Veranstaltungen“, also Konzerte, Miss Wahlen, etc.

Darf ich den Schlagstock mit mir führen, wenn ich auf einer solchen Veranstaltung arbeite (nicht als Sicherheitskraft) und der Veranstalter mir das gestattet?

Für eine Antwort danke ich im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen, Thomas

Ich besitze einen Teleskopschlagstock, den ich nach
Information des Händlers (Waffenhändler - kein Trödelladen)
legal mitführen darf.

Das ist richtig, wenn Du älter als 18 Jahre bist - sonst hätte er ihn Dir auch nichtverkaufen dürfen.

Ausgenommen von dieser Erlaubniss sind „Verabredete
Veranstaltungen“, also Konzerte, Miss Wahlen, etc.

Auch Fußballspiele etc.
Und auch Versammlungen und Aufzüge - also Demos und Kundgebungen!!!

Darf ich den Schlagstock mit mir führen, wenn ich auf einer
solchen Veranstaltung arbeite (nicht als Sicherheitskraft) und
der Veranstalter mir das gestattet?

M.E. nicht - was willst Du auch damit, außer Dir Ärger einhandeln - aber Du kannst bei der Polizei in Deiner Stadt anrufen (Bitte nicht 110) und Dir die Nummer der zuständigen Behörde/Dienststelle geben lassen. Die können Dir das mit absoluter Sicherheit sagen.

M.