Temperatur am Arbeitsplatz

hallo,
wie warm darf es in der produktion eines industriebetriebes sein? nehmen wir an, es handelt sich um die produktion von medizinischen produkten, es dürfen also keine fenster und türen geöffnet werden, die kleidung (latzhose und „pullover“) sind geschlossen zu halten und dürfen nicht hochgekrempelt werden. im raum sind ca. 35° drückende luft und ca.45-55% (an manchen tagen wesentlich mehr) luftfeuchtigkeit, im pausenraum ist es noch wärmer und zusätzlich wird dort noch ein kittel über der arbeitskleidung getragen. klimaanlage laut chefetage zu teuer. muß man das so hinnehmen? danke im vorraus für antworten

ps: ich weiß, z.b. leute am hochofen haben es noch wärmer, aber die haben bestimmt auch mehr pausen (in kühlen räumen) und erhalten bestimmt auch wenigstens hitze zulagen (gehalttechnisch)

Hallo

http://www.felser.de/hitzefrei-arbeitnehmer-arbeitsr…

… inklusive der dort weiterführenden links

Gruß,
LeoLo

Hallo,

§ 618 Abs. 1 BGB und weitere konkretisierende Regelungen im Arbeitsschutzrecht (bspw. § 3 ArbSchG, § 6 ArbStättV) verpflichten den Arbeitgeber, die Arbeitsräume so zu gestalten, dass keine Gefahren für Leib und Gesundheit der Beschäftigten entstehen. Aus diesen Vorschriften ergeben sich aber grundsätzlich keine Ansprüche auf eine bestimmte Schutzmaßnahme. Deshalb haben Arbeitnehmer bei hochsommerlichen Temperaturen auch keinen allgemeinen Anspruch auf „hitzefrei“.

Es gibt eine brandneue Arbeitsstättenregel Raumtemperatur und dazu auch eine Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus diesem Jahr.

http://www.baua.de/cln_137/de/Presse/Pressemitteilun…

In dieser am 23. Juni 2010 bekannt gemachten Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ist für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten enthalten. Selbst bei Lufttemperaturen in den Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C sowie +35 °C und auch darüber hinaus können Beschäftigte weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen.

Arbeiten bei über +26 °C kann nur ausnahmsweise zu einer Gesundheitsgefährdung führen, bspw. bei schweren körperlichen Arbeiten oder bei Arbeiten, bei denen eine besondere Arbeits- und Schutzbekleidung getragen werden muss oder gesundheitlich vorbelastete oder besonders schutzbedürftige Beschäftige betroffen sind. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch von Bedeutung, dass sich für Schwangere bspw. ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG ergeben kann.

Aber selbst wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C betragen sollte, sieht die Arbeitsstättenregel vor, dass der Arbeitgeber lediglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat (Stichwort: Gefährdungsbeurteilung), wie bspw. effektive Steuerung des Sonnenschutzes oder der Lüftungseinrichtung, Lüftung in den frühen Morgenstunden, Nutzung von Gleitzeitregeln zur Arbeitszeitverlagerung, Lockerung der Bekleidungsregelungen oder Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser).

VG
EK

hallo,
das hört sich ja alles schön und gut an…Lüftung in den frühen Morgenstunden, Nutzung von Gleitzeitregeln zur Arbeitszeitverlagerung, Lockerung der Bekleidungsregelungen… . aber im genannten fall (mediziniche produktion) darf nicht gelüftet werden, lockerung der Bekleidungsregelungen fällt auch aus und gleitzeitregelung im 3-schicht betrieb geht auch nicht.es gibt nur einen luftaustausch mit draussen, aber der bringt wärmetechnisch NIX. wenn man rumstöhnt, es sei zu warm, heißt es, man sei ja nicht mehr in der grundschule, bleiben tut die schlechte,warme luft. wenn es so wäre, das man damit leben muß,ok, dann ist es halt so, aber so, wie sich die vorgesetzten dort verhalten (auch in anderen belangen, wie z.b. am besten jede woche noch jeweils eine schicht ranhängen, man macht ja schließlich gerne überstunden,…) wär’s schön, denen mal schwarz auf weiß was vorn latz zu hauen, das das alles nicht so selbstverständlich ist, wie sie meinen.

mfg
jan

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Hallo

aber im genannten fall (mediziniche produktion) darf nicht
gelüftet werden, lockerung der Bekleidungsregelungen fällt
auch aus und gleitzeitregelung im 3-schicht betrieb geht auch
nicht.es gibt nur einen luftaustausch mit draussen, aber der
bringt wärmetechnisch NIX.

Dann sind vom AG eben andere (wirksame) Maßnahmen zu ergreifen. Was sagt denn die erwähnte (und übrigens auch gesetzlich vorgeschriebene) dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die du einsehen darfst?

wenn man rumstöhnt, es sei zu warm,
heißt es, man sei ja nicht mehr in der grundschule, bleiben
tut die schlechte,warme luft.

Der AG verhält sich aber, als sei er in der Grundschule. Gibt es in dem Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Betriebarzt? Betriebsrat? (Sonst müsste man halt kurz einen wählen.)

wenn es so wäre, das man damit
leben muß,ok, dann ist es halt so, aber so, wie sich die
vorgesetzten dort verhalten (auch in anderen belangen, wie
z.b. am besten jede woche noch jeweils eine schicht ranhängen,
man macht ja schließlich gerne überstunden,…) wär’s schön,
denen mal schwarz auf weiß was vorn latz zu hauen, das das
alles nicht so selbstverständlich ist, wie sie meinen.

Fragt mal bei der Berufsgenossenschaft, ob die nicht mal vorbei kommen mögen. Oder bei der staatlichen Gewerbeaufsicht.

Über 35°C geht sowieso ohne Klimaanlage nichts mehr.

Gruß
smalbop

ok,und was, wenn der Ag damit kommt, das es an anderen arbeitsplätzen noch wärmer ist (hochofen, etc.)? was ja stimmt, und wo ich mir garnicht vorstellen kann, wie die leute sowas 8std aushalten, womit kann man dann noch kontern?

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ok,und was, wenn der Ag damit kommt, das es an anderen
arbeitsplätzen noch wärmer ist (hochofen, etc.)? was ja
stimmt, und wo ich mir garnicht vorstellen kann, wie die leute
sowas 8std aushalten, womit kann man dann noch kontern?

  1. Ihr arbeitet aber nicht am Hochofen, wo man die Hitze nicht nur nicht aussperren kann, sondern sie sogar braucht, um arbeiten zu können.

  2. So sieht die Arbeitskleidung am Hochofen aus:

http://view.stern.de/de/picture/283263/Duisburg-Mens…

  1. Braucht sich der Arbeitgeber nicht den Kopf des Personals am Hochofen und der Stahlhüttenbesitzer zu zerbrechen, er sollte sich lieber darum kümmern, die ihn betreffenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Frag ihn doch, was in seiner Gefährdungsbeurteilung vorgesehen ist von den bei Raumtemperaturen über 30 °C zu ergreifenden Maßnahmen nach Tabelle 4 der neuen TRA. (Da wird überhaupt nichts stehen, weil er die Gefährdungsbeurteilung pflichtwidrig gar nicht gemacht hat. Ich erkenne doch meine Schweine am Gang.)

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